Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall drei bis vier Wochen vor dem Urnengang. Was gilt es beim brieflichen Abstimmen und Wählen zu beachten? Bis wann kann man die Unterlagen im Postbriefkasten oder bei der Gemeinde einwerfen? Und was mache ich, falls das Couvert beschädigt ist? Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Stimmzettel richtig ausfüllen
- In den meisten Kantonen und Gemeinden müssen Sie bei den Fragen zu den Vorlagen «Ja» oder «Nein» schreiben. An einigen Orten müssen Sie «Ja» oder «Nein» ankreuzen.
- Legen Sie Stimm- oder Wahlzettel ins kleine Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie dieses, um das Stimmgeheimnis zu wahren.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie Stimmzettelcouvert und Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert beziehungsweise in das grosse Couvert, in dem Sie die Unterlagen erhalten haben. Verschliessen Sie es ebenfalls.
- Frankieren Sie das Antwortcouvert, falls Sie es über die Post aufgeben und das Couvert nicht bereits von der Gemeinde vorfrankiert ist.
Kaputtes Antwortcouvert
Falls Ihr Antwortcouvert beschädigt ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde ein Ersatzcouvert beziehen oder anfordern. Sie können normalerweise auch ein neutrales Couvert verwenden, müssen dieses jedoch ausreichend frankieren und korrekt an die Gemeinde-Behörden adressieren.
Per Post abgeben
Damit Sie per Post abstimmen können und ein B-Post-Brief garantiert rechtzeitig ankommt, sollte das Couvert spätestens am Montag vor der Abstimmung eingeworfen werden. Bei einem A-Post-Brief können Sie vielerorts von einer Frist bis Donnerstag ausgehen. Je nach Kanton oder Gemeinde müssen Sie das Antwortcouvert selber frankieren. Genaue Informationen befinden sich auf den zugeschickten Unterlagen.
Bei der Gemeinde einwerfen
An einigen Orten können Sie Ihr Couvert bereits vor dem Abstimmungs- oder dem Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeinde oder in einen speziell für den Urnengang aufgestellten Kasten einwerfen. In diesem Fall muss das Couvert auch nicht frankiert werden. In den Abstimmungsunterlagen oder bei der Gemeinde erfahren Sie, bis wann Sie Ihr Couvert dort einwerfen können.
An der Urne abstimmen oder wählen
Sie können Ihre Stimme auch direkt an der Urne abgeben. Das ist am Abstimmungssonntag, aber auch vorzeitig möglich. Nehmen Sie die Abstimmungs- oder die Wahlunterlagen mit ins Stimmlokal Ihrer Wohngemeinde. Sie müssen sich mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen. Informationen zum Standort und zu den Öffnungszeiten der Urne finden Sie auf den zugeschickten Unterlagen.