Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Abstimmungen und Wahlen Bis wann kann ich mein Stimmcouvert einwerfen?

Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall drei bis vier Wochen vor dem Urnengang. Was gilt es beim brieflichen Abstimmen und Wählen zu beachten? Bis wann kann man die Unterlagen im Postbriefkasten oder bei der Gemeinde einwerfen? Und was mache ich, falls das Couvert beschädigt ist? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Stimmzettel richtig ausfüllen

  1. In den meisten Kantonen und Gemeinden müssen Sie bei den Fragen zu den Vorlagen «Ja» oder «Nein» schreiben. An einigen Orten müssen Sie «Ja» oder «Nein» ankreuzen.
  2. Legen Sie Stimm- oder Wahlzettel ins kleine Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie dieses, um das Stimmgeheimnis zu wahren.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  4. Legen Sie Stimmzettelcouvert und Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert beziehungsweise in das grosse Couvert, in dem Sie die Unterlagen erhalten haben. Verschliessen Sie es ebenfalls.
  5. Frankieren Sie das Antwortcouvert, falls Sie es über die Post aufgeben und das Couvert nicht bereits von der Gemeinde vorfrankiert ist.

Kaputtes Antwortcouvert

Falls Ihr Antwortcouvert beschädigt ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde ein Ersatzcouvert beziehen oder anfordern. Sie können normalerweise auch ein neutrales Couvert verwenden, müssen dieses jedoch ausreichend frankieren und korrekt an die Gemeinde-Behörden adressieren.

Abstimmungsunterlagen nicht erhalten?

Box aufklappen Box zuklappen

Wenn Sie die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten oder sie verloren haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Hier finden Sie ein Verzeichnis mit den Kontaktdaten der Schweizer Gemeinden.

Per Post abgeben

Damit Sie per Post abstimmen können und ein B-Post-Brief garantiert rechtzeitig ankommt, sollte das Couvert spätestens am Montag vor der Abstimmung eingeworfen werden. Bei einem A-Post-Brief können Sie vielerorts von einer Frist bis Donnerstag ausgehen. Je nach Kanton oder Gemeinde müssen Sie das Antwortcouvert selber frankieren. Genaue Informationen befinden sich auf den zugeschickten Unterlagen.

Bei der Gemeinde einwerfen

An einigen Orten können Sie Ihr Couvert bereits vor dem Abstimmungs- oder dem Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeinde oder in einen speziell für den Urnengang aufgestellten Kasten einwerfen. In diesem Fall muss das Couvert auch nicht frankiert werden. In den Abstimmungsunterlagen oder bei der Gemeinde erfahren Sie, bis wann Sie Ihr Couvert dort einwerfen können.

Gibt es E-Voting in der Schweiz?

Box aufklappen Box zuklappen

In einigen Kantonen ist es möglich, online abzustimmen. Es handelt sich um Versuche für eine begrenzte Anzahl von Stimmberechtigten. Es dürfen in einem Kanton maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten zum E-Voting zugelassen werden und schweizweit maximal 10 Prozent. Derzeit werden diese Quoten längst nicht ausgeschöpft.

Bund und Kantone fördern die E-Voting-Versuche nach eigenen Angaben, um die Kultur und die Tradition der politischen Rechte der Schweiz zu digitalisieren. Profitieren sollen demnach auch Stimmberechtigte mit Behinderung, beispielsweise Sehbehinderte. Sie können über dass Internet einfacher selbständig abstimmen. Und Auslandschweizerinnen und -schweizer sind bei der elektronischen Stimmabgabe weniger abhängig von den Postdiensten.

An der Urne abstimmen oder wählen

Sie können Ihre Stimme auch direkt an der Urne abgeben. Das ist am Abstimmungssonntag, aber auch vorzeitig möglich. Nehmen Sie die Abstimmungs- oder die Wahlunterlagen mit ins Stimmlokal Ihrer Wohngemeinde. Sie müssen sich mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen. Informationen zum Standort und zu den Öffnungszeiten der Urne finden Sie auf den zugeschickten Unterlagen.

Weitere Auskünfte

Abstimmungsdossier

Box aufklappen Box zuklappen
Grafik
Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.

Regionaljournal Zentralschweiz, 13.11.2025, 06:31 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel