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Änderungen am Gentechnikgesetz Soll der Anbau von genetisch editierten Pflanzen erlaubt werden?

Der Ständerat will neue Technologien vom Moratorium befreien. Der Nationalrat stand in der Frage bisher auf der Bremse.

In der Schweiz ist es derzeit verboten, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen – ausser zu Forschungszwecken. Das entsprechende Gentech-Moratorium hat die Stimmbevölkerung 2005 beschlossen. Das Parlament hat dieses Moratorium bereits dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021.

In der Herbstsession stimmte der Nationalrat einer Verlängerung bis 2025 zu. Doch nun ist im Parlament eine neue Diskussion im Gang – eine um neue Formen von Gentechnik, bei denen keine transgene DNA – also kein artfremdes Erbgut – eingesetzt wird. Dazu gehört die CRISPR/Cas-Methode.

So funktioniert die CRISPR/Cas-Methode

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Das Akronym CRISPR steht für «Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats». CRISPR/Cas ist eine mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Methode , mit der Forscher das Erbgut fast beliebig verändern können.

Die Methode schauten sich Forschende von bestimmten Bakterien ab. Wenn diese Bakterien von einem Virus befallen werden, benutzen sie ein Protein namens Cas, um sich davor zu schützen. Das Cas-Protein schneidet das Erbgut der Bakterien an bestimmten Stellen auseinander und baut sie anschliessend mit Hilfe eines neuen DNA-Flickens wieder zusammen. Das Viren-Erbgut wird dadurch unschädlich gemacht und die Infektion ist abgewehrt.

Seit 2012 arbeiten Forschende daran, diesen Reparatur-Mechanismus auf sehr einfache Art und Weise auch ausserhalb von Bakterienzellen einzusetzen. Das klappt inzwischen in Tier-, Pflanzen- und Menschenzellen.

Der Ständerat hat in der vergangenen Wintersession überraschend entschieden, dass diese sogenannte Genom-Schere vom geltenden Moratorium ausgenommen werden soll.

Stichentscheid des Ratspräsidenten

Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL). In der aktuellen Session müssen die beiden Kammern nun diese Differenz beim abgeänderten Gentechnikgesetz bereinigen. Als erstes debattiert der Nationalrat darüber.

Pflänzchen eingeklemmt in einer Pinzette
Legende: Es soll erlaubt sein, Pflanzengene wieder in die gleiche Pflanzenart einzupflanzen, befand der Ständerat in der Wintersession. In den nächsten Jahren sollen entsprechende Zulassungsbedingungen formuliert werden. Keystone

Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR) schlägt ihrem Rat einen Kompromiss vor, der sich nach einer Abstimmungskaskade durchgesetzt hat.

Bauernverband mit Kompromiss

Demnach soll der Bundesrat bis spätestens Mitte 2024 dem Parlament eine entsprechende Regelung für solche neuen Züchtungstechnologien unterbreiten, «sofern sie gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.»

Die Kommissionsmehrheit folgte damit im Grundsatz dem Ständerat und möchte die Tür für die Anwendung neuer Technologien wie CRISPR nicht geschlossen halten.

Der Vorschlag, der vom Bauernverband eingebracht worden war, obsiegte mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Antrag, bei der nationalrätlichen Version zu bleiben. Diese würde bis zum Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 keine Ausnahmen zulassen – wie es auch der Bundesrat vorsieht.

 

Politikum, 01.03.2022, 06:45 Uhr ; 

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