- Das Schweizer Stimmvolk kann sich nicht zu den neuen Jugendschutzbestimmungen im Film und bei Videospielen äussern.
- Das eingereichte Referendum gegen die Vorlage ist nach Angaben der Bundeskanzlei nicht zustande gekommen.
- Im Herbst hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches Online- und Videoplattformen künftig verpflichtet, das Alter aller Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen.
Gegen die Vorlage hatte die Piratenpartei das Referendum ergriffen. Um eine Abstimmung zu erreichen, hätte sie am Donnerstag mindestens 50'000 beglaubigte Unterschriften einreichen müssen. Dieses verfassungsmässige Quorum sei um mehr als die Hälfte verfehlt worden, schreibt die Bundeskanzlei nun gestützt auf ihre Überprüfung.
Die Piratenpartei war bereits am Wochenende davon ausgegangen, dass ihr Referendum doch nicht zustande gekommen war. Noch am Donnerstag hatte sich die Partei siegesgewiss gegeben bei der Einreichung der Unterschriften. Diese Einschätzung sei zu optimistisch gewesen, schrieb sie und führte Schwierigkeiten bei der Zählung ins Feld.
Neues Jugendschutzgesetz verlangt Online-Ausweis
Das Ende September verabschiedete Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) nimmt zukünftig alle Anbieter von Online- und Videoplattformen in die Verantwortung. Sie sind verpflichtet, schweizweit das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer vor der erstmaligen Nutzung zu überprüfen. Wer dies unterlässt, kann zukünftig mit Bussen von bis zu 40'000 Franken rechnen.
So sollen Jugendliche besser vor Medieninhalten mit Gewalt und Sexualität geschützt werden. Denn auf Plattformen wie Instagram, Youtube und Netflix können sie Filme und Videospiele jeglicher Art ohne Alterskontrolle konsumieren.
Die Piratenpartei hatte das Referendum ergriffen, weil sie eine Altersverifikation ablehnt. «Wir wären das einzige Land weltweit mit einer Ausweispflicht im Internet», sagte Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei. Wie genau Film- und Videoplattformen das Alter kontrollieren müssen, lässt das Gesetz offen.