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Altersbeschränkungen sollen auch im Internet gelten
Aus Digital vom 19.01.2023. Bild: Colorbox / Collage SRF
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Jugendschutz im Internet Alterskontrolle und Schutz der Privatsphäre – ist das möglich?

Ein neues Gesetz verlangt von Video- und Gameplattformen die Überprüfung des Alters – wie das geschehen soll, ist aber noch offen.

Immer mehr Kinder und Jugendliche haben ein Smartphone. Pornografie und Gewaltdarstellungen sind im Internet nur wenige Klicks entfernt, es gibt kaum wirksame Alterskontrollen.

Das Parlament will das ändern und stimmte im letzten September dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele zu. Anbieter von Videos und Games sollen das Alter von Nutzern und Nutzerinnen künftig überprüfen. Wie das geschehen soll, soll der Bundesrat in einer Verordnung regeln.

Ob dabei unsere Privatsphäre gewahrt wird, ist aber offen. Datenschützer und Datenschützerinnen befürchten, dass wir Netflix, TikTok und Pornos bald nur noch gegen Ausweis nutzen können. Deswegen hat die Piratenpartei das Referendum ergriffen – geht aber davon aus, dass es nicht zustande kommen wird.

Wohl kein Jugendschutz-Referendum

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Nach der Einreichung der Unterschriften zeichnet sich laut der Piratenpartei immer mehr ab, dass die Schätzung des Komitees «Ausweiszwang Nein» zur eingereichten Anzahl Unterschriften zu optimistisch gewesen sei, heisst es in einer Medienmitteilung vom Samstagabend.

Die Partei führt Schwierigkeiten mit der Methode der Unterschriftenzählung ins Feld. «Durch die ausserordentlich späte Mobilisierung in diesem Referendum bestand nur die Chance auf Erfolg, wenn genügend Personen unseren neuen persönlichen Unterschriftenbogengenerator nutzen», hiess es Mitteilung weiter. Dieser Generator erstellt demnach einen an die Wohngemeinde der unterzeichnenden Person adressierten Bogen. Damit werden die Bögen nicht erst an das Komitee gesendet, wodurch viel Zeit gewonnen werde. Dies bedeute aber auch, dass deutlich weniger Kontrolle über die Zahl der tatsächlichen Unterschriften möglich sei. «Da uns nun nach Ablauf der Sammelfrist immer noch tausende Unterschriften erreichen, und damit zu spät sind, sehen wir es damit als unwahrscheinlich an, dass die geschätzten 50'000 am Donnerstag effektiv eingereicht wurden», begründet die Piratenpartei ihre Einschätzung. (sda)

Wie kann das Alter online kontrolliert werden?

Auf vielen Webseiten muss man heute das Alter angeben oder einen Ausweis hochladen. Dieses Vorgehen ist weder wirksam noch schützt es die Privatsphäre.

Weit zuverlässiger ist die Überprüfung, wenn sie von Dritten übernommen wird. Das kann zum Beispiel die Bank sein, die das Alter ihrer Kundinnen kennt. In Deutschland bieten das Banken bereits, und auch die Telekom ist in dieses Geschäft eingestiegen. Für die Kontrolle bezahlt jeweils der Betreiber der Webseite.

Leicht zu umgehen

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Praktisch alle Methoden zur Alterskontrolle sind relativ einfach zu umgehen. Mit einem VPN zum Beispiel kann man einer Webseite vorgaukeln, man sei in einem Land ohne obligatorische Alterskontrolle.

Während die Jugendlichen also die Altersprüfung «easy» umgehen, trifft die Kontrolle vor allem technisch weniger versierte Nutzer, die ihre privaten Daten im Internet preisgeben.

Prädestiniert für diese Aufgabe wäre eigentlich eine E-ID – das Gesetz dazu hat das Schweizer Stimmvolk jedoch in einer Abstimmung verworfen.

Kontrolle und Schutz der Privatsphäre – geht das?

Damit unsere Daten geschützt bleiben, sollten die Anbieter von Inhalten von uns nur erfahren, dass wir das nötige Alter erreicht haben. Und derjenige, der unser Alter bestätigt, soll nicht wissen, auf welchen Internetseiten wir verkehren. Klingt im ersten Moment wie die Quadratur des Zirkels, ist aber tatsächlich machbar:

  1. Die Webseite stellt ein digitales Dokument aus, in dem die Alterslimite festgehalten ist, und übermittelt es uns, dem Besucher oder der Besucherin.
  2. Wir leiten das Dokument an einen Dienstleister weiter (z.B. Bank, Telekomanbieter).
  3. Der Dienstleister bestätigt das Alter, signiert das Dokument digital und schickt es an uns zurück.
  4. Wir leiten die Bestätigung an die Webseite weiter.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Anbieter von Inhalten nur erfährt, ob wir die Alterslimite erreicht haben, und der Drittanbieter nicht weiss, welche Webseiten jemand besucht. Der ganze Prozess läuft automatisiert ab.

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Wie geht es weiter?

Unabhängig davon, was in der Schweiz passiert, laufen derzeit auch internationale Anstrengungen, den Jugendschutz im Internet zu stärken. Zurzeit arbeiten mit der ISO und der IEEE gleich zwei internationale Organisationen an neuen technischen Standards zum Nachweis des Alters im Internet. Erste Informationen zum Vorschlag der IEEE sollen im März vorliegen.

Echo der Zeit, 17.1.2023, 18:27 Uhr

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