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Zürcher Obergericht spricht im An-Nur-Prozess keine Landesverweisungen aus.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 06.10.2021. Bild: Keystone
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An-Nur-Moschee Winterthur Urteil des Zürcher Obergerichts: 3 Freisprüche – 6 Verurteilungen

  • Urteil: Das Zürcher Obergericht spricht sechs von neun Angeklagten im An-Nur-Prozess schuldig.
  • Strafen: bedingte Haftstrafen von 12 bis 19 Monaten. Ausserdem bedingte Geldstrafen. Keine Landesverweise.
  • Verurteilungen: unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Beschimpfung, Drohung oder Gehilfenschaft dazu.
  • Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren. Sein Urteil wird vom Gericht später schriftlich erfolgen.

Bedingte Freiheitsstrafen von 12 bis 19 Monaten, dazu bedingte Geldstrafen von 150 bis 2000 Franken: Das Obergericht Zürich verurteilt sechs der neun Angeklagten wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Beschimpfung, Drohung oder Gehilfenschaft dazu. Drei Männer wurden am Mittwoch freigesprochen.

Keine Landesverweisungen

Das sind teils leicht härtere Strafen als es die Erstinstanz vorgesehen hatte, jedoch mit einem gewichtigen Unterschied: Das Obergericht verzichtet auf Landesverweisungen, die bei zwei Angeklagten von der Erstinstanz noch ausgesprochen wurden. Die persönlichen Gründe, in der Schweiz zu bleiben, sei bei beiden Männern höher zu gewichten als das öffentliche Interesse ihrer Landesverweisung, argumentierten die Richter.

Imam und Vereinspräsident erhalten Genugtuung

Unter den Freigesprochenen befindet sich der Imam sowie der Vereinspräsident der Moschee, die offenbar später zum Vorfall in der Moschee dazustiessen. Für die zu Unrecht entstandene Haft erhalten sie eine Genugtuung in der Höhe von 500 Franken beziehungsweise rund 18'000 Franken. Der dritte Freigesprochene, ein junger Moscheebesucher, wird mit 34'000 Franken entschädigt. Ihm konnte keine Schuld nachgewiesen werden.

Damals in der An-Nur-Moschee

Laut Anklageschrift sollen im November 2016 mehrere Gläubige der Winterthurer An-Nur-Moschee zwei andere Gläubige massiv misshandelt und bedroht haben. Dies, weil sie die beiden Männer verdächtigten, als Spione zu arbeiten und den Medien Informationen über die Vorgänge in der Moschee zu liefern.

In der vor vier Jahren von den Behörden geschlossenen Moschee verkehrten auch Islamisten. Einige reisten gar nach Syrien oder in den Irak, um sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschliessen.

Erstinstanzliches Urteil

Im November 2018 verurteilte das Bezirksgericht Winterthur dann acht der zehn Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Zwei Männer wurden vom Bezirksgericht Winterthur zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen. Zwei wurden freigesprochen.

Doch der Staatsanwaltschaft genügte das Urteil nicht. Sie legte Berufung ein. Auch einige der Beschuldigten akzeptierten das Urteil nicht, deswegen der Weiterzug ans Zürcher Obergericht. Anfang September fand der Berufungsprozess am Obergericht statt. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf Freispruch. Die Angeklagten selbst bestritten die Vorwürfe.

Die Urteile des Zürcher Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können nun ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06.10.2021, 12:03 Uhr;

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