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Anreize, Produktion, Zulassung Der Bund will besser auf Medikamentenengpässe vorbereitet sein

  • Der Bundesrat will künftig besser auf mögliche Engpässe bei Arzneimitteln reagieren können.
  • Aus diesem Grund ergreift die Landesregierung neuen Massnahmen für die Versorgungssicherheit.
  • Unter anderem sollen Pflichtlager erweitert und Importe erleichtert werden.

Zudem will der Bundesrat gemäss einer Mitteilung auch Anreize schaffen, um die Herstellung wichtiger Medikamente zu fördern. Auch Lösungsansätze, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern, wie Impfstoffen oder Labortests, im Fall einer Pandemie zu verbessern, seien besprochen worden.

Verstärkte Zusammenarbeit mit Herstellern

«Mit der Verlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Asien und der Konzentration auf wenige Anbieter sind die Lieferketten weltweit anfällig geworden», erklärt der Bundesrat den Handlungsdrang.

Apothekenschrank mit Medikamentenpackungen in Regalen.
Legende: Eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln sei für die Schweiz wichtig, schreibt der Bundesrat. (Im Bild: Medikamentenlager im Spital Interlaken, 10.02.23) KEYSTONE/Christian Beutler

Bereits im Frühling 2023 seien erste Schritte eingeleitet worden, um eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. So sind bereits heute zahlreiche Arzneimittel lagerpflichtig. Nun nimmt die Landesregierung weitere Medikamente in die Liste lagerpflichtiger Arzneimittel auf. Zudem sollen im Notfall in der Schweiz nicht zugelassene Medikamente befristet eingeführt werden können. Der Bundesrat schreibt weiter, dass eine Teilnahme der Schweiz an europäischen Zulassungsprozessen «vertieft geprüft» werden soll.

Mehr Monitoring und eigene Herstellungskapazitäten für den Notfall

Mit neuen Anreizen will der Bundesrat die Hersteller zudem dazu bewegen, wichtige Medikamente auch in Zukunft zu produzieren. Dazu solle unter anderem auf Preisprüfungen verzichtet werden können. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die Hersteller «die Medikamente nicht aus Rentabilitätsgründen zurücknehmen», so die Landesregierung.

In der Covid-19-Pandemie kam es zu Verzögerungen, weil die Verantwortlichkeiten und Finanzierung sowie Abläufe nicht klar geregelt waren.
Der Bundesrat

Heute muss der Bund die Beschaffung von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten nach den WTO-Regeln ausschreiben: In Zukunft soll dies nicht mehr zwingend sein. Ausserdem soll der Bund künftig Kapazitätsverträge mit Herstellern abschliessen können, um die Produktion einer gewissen Menge eines Medikaments sicherstellen zu können. Bei einer schweren Mangellage könne die Armee-Apotheke künftig auch beauftragt werden, bestimmte Medikamente selbst herzustellen.

«In der Covid-19-Pandemie kam es zu Verzögerungen, weil die Verantwortlichkeiten und Finanzierung sowie Abläufe nicht klar geregelt waren», schreibt der Bundesrat mit Blick auf mögliche zukünftige Pandemien. Darum habe man auch für diesen Fall Reformen angestossen. Künftig würde der Bund eine Liste führen mit jenen medizinischen Gütern, die die Schweiz in einer Pandemie brauche. Ausserdem solle die Auslieferung an Spitäler, Ärzte- und Apothekerschaft klar geregelt werden.

An der Erarbeitung des Massnahmenpakets waren unter anderem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) beteiligt. Der Bundesrat hat zudem das Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen.

Rendez-Vous, 22.08.2024, 12:30 Uhr ; 

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