Asylsuchende sollen ihr Sozialhilfegeld als Guthaben auf einer Debitkarte erhalten und nicht mehr in Form von Bargeld. Diese Forderung wurde in den letzten Jahren in vielen Schweizer Kantonen von bürgerlicher Seite geäussert. Im Kanton Schwyz wird sie nun Realität.
Bis spätestens in einem Jahr erhalten Asylsuchende die rund 14 Franken Sozialhilfe, die ihnen pro Tag zustehen, als Betrag auf einer Bezahlkarte. Das Schwyzer Kantonsparlament hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament und die Regierung wollen damit erreichen, dass Fürsorgegelder des Staates für die Bewältigung des Alltags in der Schweiz verwendet werden. Einzig die SP/Grünen-Fraktion stellte sich dagegen. Sie stufen die neue Regelung als diskriminierend ein.
«Rückfluss in Herkunftsländer» soll verhindert werden
Gleich wie mit einer üblichen Debitkarte können mit der Bezahlkarte beispielsweise Lebensmittel in Geschäften bezahlt werden. Ein Teil des Geldes soll von den Asylsuchenden weiterhin in bar abgehoben werden können, etwa für Busbilletts.
Nicht möglich sind hingegen Geldüberweisungen ins Ausland. Damit soll «insbesondere der Rückfluss von Sozial- und Nothilfe in die Herkunftsländer der Berechtigten» verhindert werden, heisst es im neuen Gesetz des Kantons Schwyz.
Auch Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig aufgenommene und weggewiesene Menschen erhalten ihr Geld im Kanton Schwyz künftig mittels einer Bezahlkarte.
Schrittweise Einführung in Zug
Auch im Kanton Zug ist die Karte für Asylsuchende beschlossene Sache. Die Einführung läuft ab diesem April schrittweise bis 2028. Im Kanton Neuenburg erhalten Personen im Asylbereich eine Postfinance-Karte für den Bezug ihrer Sozialhilfe.
In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau und Wallis wurden in den Parlamenten Vorstösse zur Einführung einer Bezahlkarte angenommen. In Schaffhausen ist eine entsprechende Motion der SVP zum Thema hängig.
Nationale Lösung gibt es nicht
In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Jura, Luzern, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zürich lehnten die jeweiligen Parlamente eine Regelung auf kantonaler Ebene ab. In den Debatten wurde unter anderem betont, dass eine nationale Lösung anzustreben sei.
Eine nationale Lösung dürfte es jedoch schwer haben. Im letzten Herbst sprach sich der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren einstimmig gegen die Einführung einer Bezahlkarte aus. Ein Missbrauch der ohnehin sehr tiefen Asylsozialhilfe sei auch mit der Karte möglich. Zudem sei der finanzielle und administrative Aufwand hoch.
Der Bundesrat hielt in einem im letzten Juli veröffentlichten Bericht fest, dass die Zuständigkeit bei den Kantonen liege. In Bezug auf die Auszahlung von Sozialhilfegeldern im Asylwesen wird die Schweiz also auch weiterhin ein Flickenteppich bleiben.