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Berufungsprozess gegen früheren Russland-Spezialisten
Aus Rendez-vous vom 02.06.2020. Bild: Keystone
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Auf Bärenjagd mit Russen Ex-Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei kämpft gegen Urteil

  • Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich seit heute Viktor K., ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei, verantworten.
  • Der Russland-Experte hatte sich von der russischen Justiz auf eine Bärenjagd einladen lassen. Er war deshalb vor einem Jahr wegen Vorteilsnahme verurteilt worden.
  • Dagegen ging Viktor K. in Berufung. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.

Der frühere Russland-Experte bei der Bundeskriminalpolizei war vor einem Jahr zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken und zu einer Ersatzforderung von 5000 Franken verurteilt worden.

Der Strafbefehl erfolgte wegen Vorteilsnahme in Form einer einwöchigen Bärenjagd. Die russischen Behörden hatten den inzwischen 60-Jährigen dafür auf die Halbinsel Kamtschatka eingeladen und das Hotel bezahlt.

Das Bundesstrafgericht begründete sein Urteil damit, dass der Russland-Experte ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten auf die Jagd gegangen sei.

Staatsanwalt wusste angeblich Bescheid

Der Verteidiger hatte damals einen Freispruch gefordert. Er argumentierte, sein Klient habe nichts angenommen, was angesichts der Zusammenarbeit mit der russischen Justiz über das «sozial Übliche» hinausgegangen sei. Die Zuwendungen hätten die Amtsführung also gar nicht beeinflussen können.

Er habe mit seiner Reise zur Beziehungspflege mit den russischen Behörden beigetragen und keinen Vorteil davon gehabt, sagte der Verurteilte selbst. Zudem hätte sie im Wissen des zuständigen Staatsanwalts stattgefunden.

Zweite Instanz: Wie geht das Gericht diesmal vor?

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Normalerweise läuft ein Berufungsprozess so ab, dass die Richter die Akten der ersten Instanz studieren und sich dann aufgrund dieser Akten ein Urteil bilden. In diesem Fall ist es so, dass drei neue Zeugen eingeladen werden, die beim ersten Prozess nicht befragt wurden. Man kann daraus schliessen, dass die Berufungskammer vom ersten Prozess wohl nicht ganz überzeugt war und es jetzt genauer wissen will.

Viktor K. war eigentlich bei der Bundeskriminalpolizei angestellt. Seit April 2013 arbeitete er jedoch als Delegierter bei der Bundesanwaltschaft. Er unterstützte die Staatsanwälte, die mit Russland-Fällen beschäftigt waren.

Anfechtung des Strafbefehls

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte im Februar 2017 eine Strafanzeige gegen den Mann eingereicht. Bezüglich der Delikte Amtsanmassung, Amtsmissbrauch und Bestechung wurde die Untersuchung wieder eingestellt.

Übrig blieb lediglich der Vorwurf der mehrfachen Vorteilsnahme, für den er schliesslich verurteilt wurde. Viktor K. wollte diesen Schuldspruch nicht akzeptieren und focht ihn an. Deshalb wird dieser Fall nun erneut in Bellinzona behandelt. Das Urteil wird für morgen erwartet.

Rendez-vous, 02.06.2020, 12:30 Uhr;

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