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Aufhebung der Massnahmen Zurück zur normalen Lage – was braucht es noch vom Bundesrat?

Das hat der Bundesrat bisher entschieden: Bereits am 16. Februar hatte der Bundesrat entschieden, fast alle Corona-Massnahmen fallen zu lassen – einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation bleiben noch bis Ende März. Dies dürfte der entscheidende Beschluss für die Aufhebung aller Corona-Massnahmen ab dem 1. April gewesen sein, erklärt SRF-Bundeshausredaktor Georg Halter.

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Aus dem Archiv: Corona-Taskforce zum letzten Mal vor den Medien
Aus Tagesschau vom 22.03.2022.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 19 Sekunden.

Zurück zur normalen Lage – ab dem 1. April: Der definitive Termin für die Aufhebung aller Corona-Massnahmen ist auch in der Covid-19-Verordnung zu finden: Nur noch bis zum 31. März regelt die Verordnung die besondere Lage. Ab dem 1. April tritt diese ausser Kraft. Dies bedeutet, dass wir ab Ende März, sofern es keinen neuen Entscheid seitens des Bundesrats gibt, zurück zur normalen Lage kommen – erstmals seit über zwei Jahren. Aus rechtlicher Sicht müsse der Bundesrat keinen weiteren Beschluss zur Aufhebung aller Corona-Massnahmen fassen, so Halter.

Aus rechtlicher Sicht muss der Bundesrat keinen weiteren Beschluss zur Aufhebung aller Corona-Massnahmen fassen.
Autor: Georg Halter Bundeshausredaktor

Die Verlängerung der Corona-Massnahmen – eine Option? Für eine Verlängerung der Corona-Massnahmen müsste der Bundesrat einen neuen Beschluss fassen beziehungsweise die Covid-19-Verordnung anpassen. In der normalen Lage hat der Bund keine Sonderkompetenzen, Massnahmen wie die Maskenpflicht zu verordnen. Im Moment aber würden alle Indizien darauf hinweisen, dass der Bundesrat die Massnahmen nicht verlängere, meint Bundeshausredaktor Halter.

Corona-Etappen im Überblick

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Diese Phasen des Epidemiengesetz haben wir in der Schweiz durchlebt:

  • Normale Lage, Phase vor dem 28. Februar 2020
  • Besondere Lage (Art. 6 Epidemiegesetz) ab dem 28. Februar 2020
  • Ausserordentliche Lage (Art. 7 Epidemiegesetz), Phase ab dem 16. März 2020
  • Zurück zur besonderen Lage, Phase ab dem 19. Juni 2020
  • Zurück zur normalen Lage ab dem 1. April 2022

Äussert sich der Bundesrat nochmals? Dies ist laut Halter eine politische Frage. Es liege am Bundesrat, zu entscheiden, ob er sich nochmals äussern wolle. Er erwarte, dass der Bundesrat in seiner Sitzung von nächster Woche nochmals über die definitive Aufhebung aller Corona-Schutzmassnahmen spreche und sich nach der Sitzung dazu äussere. In welcher Form, ob im Rahmen einer Medienkonferenz oder in einer Medienmitteilung, sei offen.

Das gilt ab dem 1. April: Alle Corona-Schutzmassnahmen werden aufgehoben: Dies bedeutet: Keine Maske mehr – weder im Zug noch im Spital. Auch die Isolationspflicht wird aufgehoben. Zudem werden die Kantone ab April ohne grosses Contact-Tracing arbeiten.

Auch wird sich die nationale Covid-19-Science-Taskforce Ende März auflösen. Die aktuellen Corona-Kennzahlen werden ab April nur noch einmal wöchentlich kommuniziert, jeweils am Dienstagnachmittag. Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des entsprechenden Landes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden, weshalb diese weiterhin ausgestellt werden.

Gar keine Hygieneregeln mehr? Patrick Mathys vom BAG betonte beim Point de Presse vom Dienstag, dass weiterhin nicht an den Arbeitsplatz gehöre, wer Covid-Symptome habe – er appellierte in diesem Fall an die Eigenverantwortung. Auch der oberste Kantonsarzt, Rudolf Hauri, mahnte, Hygieneregeln weiterhin zu beachten.

Diese Überwachungs-Aktionen laufen weiter: Zur Überwachung würden bereits etablierte Aktionen weiterlaufen, teilte Patrick Mathys mit. Dazu gehören: das obligatorische Meldesystem, das Abwassermonitoring, Stichproben in der mobilen/jungen und in der alten Bevölkerung, Erfassung der Impfzahlen und die Zahl der Genesenen und Antikörper-Studien.

Tagesschau, 22.03.2022, 19:30 Uhr;

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