Viele Wildtiere wie Rehe oder Hirsche sind in der Nacht aktiv. Sie nutzen den Schutz der Dunkelheit, um unentdeckt zu bleiben. Gegen moderne Nachtsichtgeräte von Jägerinnen und Jägern haben sie aber keine Chance.
Denn mit Wärmebildkameras können Jagende die Tiere einfach aufspüren. «Solche Nachtsichtgeräte haben einen regelrechten Boom erlebt. Fast jede Jagdgruppe hat eines dabei. Dadurch wächst die Konkurrenz unter den Jägern und der Druck auf das Wild steigt», sagt Sven Wirthner von der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere .
Walliser Jagende verbieten sich selbst Wärmebildkameras
Damit ist nun Schluss. Mit Beginn der Hochjagd Mitte September sind im Wallis Nachtsichtgeräte wie Wärmebildkameras verboten, schreibt der «Walliser Bote». Das Verbot kam aber nicht etwa auf Initiative des Kantons zustande.
Die Walliser Jägerinnen und Jäger haben sich den Bann der Wärmebild-Kameras an der letzten Delegiertenversammlung selbst auferlegt.
Die Jagd soll weiter fair bleiben. Sowohl für die Tiere, als auch für Jagende, die wie früher nur mit einem Feldstecher auf Pirsch gehen. «Tiere sollen auch ihre Chance haben, mit ihrem Instinkt den Jägern zu entkommen», führt Wirthner aus.
Tiere sollen auch ihre Chance haben, mit ihrem Instinkt den Jägern zu entkommen.
Mit Wärmebildkameras sind die Chancen ungleich verteilt: Jägerinnen und Jäger suchen mit der hochmodernen Elektronik noch vor Anbruch der Dämmerung ihre Jagdgebiete mit den Kameras nach Wild ab. Beim ersten Tageslicht fallen dann die Schüsse auf die nachts ausgemachten Rehe oder Hirsche.
Die Jagdgesetze sind ein kantonaler Flickenteppich: Wie im Kanton Wallis sind auch im Kanton Freiburg Wärmebildkameras bei der Jagd tabu. Im Kanton Bern hingegen sind Nachtsichtgeräte erlaubt, mit denen Tiere beobachtet werden können.
Grosse Diskussion unter Jägerinnen und Jägern
Kritikerinnen und Kritiker monieren, dass mit der technischen Unterstützung quasi rund um die Uhr gejagt werden könne. Der Berner Jagdinspektor Niklaus Blatter sagt dazu: «Unter Jägern ist dies natürlich immer eine Diskussion.» Der Kanton Bern halte sich aber an das eidgenössische Jagdgesetz. Dort sind grundsätzlich nur jene Nachtsichtgeräte verboten, die als direkte Zielhilfe beim Schiessen dienen.
Weshalb verbietet der Kanton Bern die normalen Wärmebildkameras nicht für Jägerinnen und Jäger? Die Störung des Wildes sei durch den blossen Einsatz Wärmebildkameras weniger stark, als wenn tatsächlich Schüsse fielen. Es sei zudem nicht ganz einfach, ein Verbot durchzusetzen, so Blatter.
Künftig können Wildhüter im Wallis bei Verdachtsfällen auch Rucksäcke und Taschen von Jagenden kontrollieren. «Die soziale Kontrolle durch Jägerinnen und Jäger spielt dabei sicher eine wichtige Rolle», betont Sven Wirthner.