Darum geht es: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken wie die UBS sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Heute ist nur rund die Hälfte abgesichert. Diese Lücke will der Bundesrat so im Too-big-to-fail-Dispositiv beheben. Die Massnahme ist eine zentrale Lehre aus der Krise der Credit Suisse im Jahr 2023 und soll die Finanzstabilität stärken. Das Parlament kann ab Sommer 2026 darüber beraten.
Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist.
Was ist das Problem? Heute können Banken Beteiligungen an Auslandstöchtern teils mit Fremdkapital finanzieren. Wertverluste dieser Töchter schlagen aber direkt auf das Eigenkapital des Schweizer Stammhauses durch. Im Fall der Credit Suisse verhinderte dies, dass die Bank sich durch den Verkauf von Geschäftsbereichen selbst stabilisieren konnte. Ein Verkauf hätte die Eigenmittelanforderungen des Stammhauses verletzt. Mit der Neuregelung soll eine Bank in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für ihre Kapitalquoten veräussern können.
Was ändert sich noch? Parallel zur Hauptmassnahme hat der Bundesrat auch die Eigenmittelverordnung (ERV) auf 2027 angepasst. Hier geht er weniger weit als in der Vernehmlassung vorgeschlagen. Ein Beispiel: Banken verbuchen ihre teuren IT-Systeme als Wertanlage in der Bilanz. Bisher konnten sie selbst festlegen, über wie viele Jahre sie diesen Wert abschreiben. In einer Krise kann diese spezifische Software aber plötzlich wertlos sein. Neu gilt für die Kapitalberechnung eine maximale Abschreibungsdauer von drei Jahren. Auf die geplante Verschärfung im Bereich latenter Steueransprüche wird vorerst verzichtet – ebenso auf Anpassungen bei den AT1-Kapitalinstrumenten.
Was sind die Folgen für die UBS? Die Neuregelungen betreffen aktuell faktisch nur die UBS. Laut Schätzungen der Behörden steigt die Anforderung an hartes Kernkapital im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar. Die effektive Kapitallücke per Ende 2025 hätte jedoch nur rund 9 Milliarden US-Dollar betragen. Die harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe würde nach Umsetzung auf 15.5 Prozent steigen und damit im Bereich internationaler Konkurrenten liegen. Der Bundesrat plant bei einer verzögerungsfreien parlamentarischen Beratung eine Übergangsfrist von sieben Jahren. «Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist», hiess es in der Mitteilung des Bundesrats.
Wie ist die Haltung der UBS? Zu Beginn der Vernehmlassung hatte die UBS den Vorschlag des Bundesrats zum vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen abgelehnt. Sie bezeichnete ihn als unverhältnismässig und international nicht abgestimmt. «Die Kosten aus den weitreichenden Massnahmen würden die Wettbewerbsfähigkeit von UBS national und international massiv schwächen», schrieb die UBS in einer Stellungnahme im September 2025. Sie warnte auch vor massiven Mehrkosten, die die Schweizer Wirtschaft erheblich belasten würden. Die Credit-Suisse-Krise sei primär auf eine schlechte Strategie, mangelndes Risikomanagement und regulatorische Zugeständnisse zurückzuführen, nicht auf das bestehende Regelwerk an sich, wenn es konsequent angewendet werde.