- Die Landesregierung treibt die Verschärfung der Eigenmittel-Vorschriften für die UBS voran.
- Die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung wurde eröffnet.
- Das Paket sieht die angekündigte vollständige Unterlegung der Auslandstöchter systemrelevanter Banken mit Eigenkapital vor.
- Die UBS unterstützt laut einer Mitteilung zwar die meisten Vorschläge des Bundesrates, lehnt aber jenen zur Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften «entschieden» ab.
Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erachteten die Massnahme als zentral, um die Too-Big-To-Fail-Ziele für eine verbesserte Finanzstabilität zu erreichen, teilte der Bundesrat mit. Die Massnahme trage dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz in Bezug auf die Bedeutung des Auslandsmarkts einen Sonderfall im Vergleich zu anderen Standorten von global systemrelevanten Banken darstellt.
Der UBS soll eine Übergangsfrist von sieben Jahren eingeräumt werden, wie es in einem veröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesrats heisst. «Die Unterlegung mit hartem Eigenkapital soll bei Inkrafttreten 65 Prozent betragen und anschliessend pro Jahr um fünf Prozentpunkte auf den Zielwert von 100 Prozent ansteigen.» Mit der Veröffentlichung des Vorschlags leitet die Regierung ein formelles Konsultationsverfahren zum wichtigsten Punkt einer umfassenden Überarbeitung der Bankenregulierung ein.
Laut Schätzungen des Finanzdepartements würden die verschärften Eigenmittelanforderungen (CET1-Kapital) für die Auslandstöchter bei der UBS einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 23 Milliarden US-Dollar ausmachen, die UBS selbst geht von 24 Milliarden aus.
Für die UBS «extrem»
Die UBS lehnt die Vorschläge des Bundesrates zur Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften wie erwartet «entschieden» ab. Diese seien «extrem» und «nicht mit internationalen Standards aligniert», so das Unternehmen in einer Stellungnahme. Sie unterstütze im Grundsatz die meisten Vorschläge, die der Bundesrat am 6. Juni 2025 vorgelegt hat, sofern diese «zielgerichtet, verhältnismässig und international aligniert» umgesetzt würden, betonte sie in der Mitteilung.
Das zusätzliche Kapital würde bei der UBS zu einer CET1-Quote von rund 19 Prozent führen. «Das bedeutet, dass die faktischen Minimumanforderungen betreffend CET1-Quote für die UBS mindestens 50 Prozent über dem Durchschnitt der global systemrelevanten Banken liegen würden.»
Neben der Grossbank kritisiert auch die Schweizerische Bankiervereinigung die «extremen Eigenkapitalanforderungen». Sie gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes, teilte der Branchenverband mit.
Die bundesrätliche Massnahme würde dazu führen, dass das internationale Geschäft aus der Schweiz heraus deutlich unattraktiver werde, meint die Bankiervereinigung in einer Mitteilung. «Extremlösungen» würden zudem alle treffen. In den vergangenen Wochen war im Umfeld der UBS gar ein allfälliger Wegzug der Grossbank aus der Schweiz ins Spiel gebracht worden.
Parlament wird entscheiden
Das letzte Wort über die neuen Vorschriften hat das Parlament, sodass das endgültige Ausmass der Kapitalanforderungen weiterhin ungewiss ist. Die UBS, politische Parteien und andere interessierte Gruppen haben nun bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zum Vorschlag der Regierung Stellung zu nehmen, die den Gesetzesentwurf dann fertigstellen und im kommenden Jahr dem Parlament vorlegen muss.