So lautet das Urteil: Die drei beschuldigten Angehörigen der Schweizer Grenzwache sind vom Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen worden. Das Gericht hat ihnen zudem Entschädigungen zugesprochen. Die Beobachtungsaktion verletzte keine fremde Gebietshoheit, da nur ein unbestimmter Personenkreis beobachtet wurde und keine polizeilichen Ermittlungen auf österreichischem Staatsgebiet stattfanden, so das Urteil. Fehlbare Grenzgänger seien auf Schweizer Staatsgebiet gebüsst worden und nicht bereits im Ausland. Die österreichischen Behörden hätten den Ausflug der drei Schweizer Grenzbeamten als Bagatelle angesehen.
Darum geht es: Vor Gericht standen zwei Postenchefs und eine Einsatzoffizierin der Grenzwache. Sie hatten einen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft angefochten. Die Angeklagten hatten in Österreich verdeckte Beobachtungen gemacht, um mutmassliche Schmuggler zu überführen. Es ging um Hanfsamen und Fleisch. Das Vorgehen war deutlich effizienter als herkömmliche Stichprobenkontrollen. Rechtlich war es laut Bundesanwaltschaft aber nicht erlaubt. Für die Einsätze im Ausland wäre eine offizielle Bewilligung der Vorarlberger Polizeidirektion erforderlich gewesen.
Deshalb vor Bundesstrafgericht: Die Anklage hatte die drei Beschuldigten per Strafbefehl verurteilt, zu bedingten Geldstrafen von 50 bis 80 Tagessätzen zu 200 bis 300 Franken (10'000 und 23'000 Franken). Die Angehörigen der Grenzwache akzeptierten die Strafbefehle nicht und zogen den Fall vor das Bundesstrafgericht.
Das sagten die Beschuldigten: Die beiden Postenchefs machten die Einsatzoffizierin für die fehlende Absprache mit den österreichischen Behörden verantwortlich. Sie sei als Führungsgehilfin des Regionalkommandanten formell für die Aktion zuständig gewesen und hätte sich daher um die rechtliche Zulässigkeit kümmern müssen. Einer der Postenchefs erklärte zudem, er habe gar nicht über die nötigen Kontakte zur österreichischen Polizei verfügt, um eine Kooperation einzuleiten.
Die Aktion «Knobli»: Im Februar 2019 starteten zivile Schweizer Grenzwächter vom Posten St. Margrethen die verdeckte Aktion «Knobli». Sie beobachteten in Vorarlberger Hanfläden Schweizer Kundinnen und Kunden und leiteten deren Autonummern an Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz weiter. Beim Grenzübertritt wurden die Betroffenen angehalten und kontrolliert. Vor Beginn der Aktion hatte der Postenchef seinen österreichischen Kollegen telefonisch angefragt, ob er mitmachen wolle. Dieser lehnte ab, da ihm personelle Ressourcen fehlten. Der Postenchef führte die Aktion dennoch durch.
Die Aktion «Mergo Weihnachtseinkäufe»: Neben der Aktion «Knobli» sorgte auch die Aktion «Mergo Weihnachtseinkäufe» 2018 für Schlagzeilen. Dabei ging es um den Verdacht auf Fleischschmuggel von Österreich in die Schweiz. Die Schweizer Grenzwacht wollte feststellen, wer zu viel Fleisch in den Kofferraum verfrachtete. Grenzwächter operierten in Zivilkleidung und mit Privatautos, um nicht aufzufallen. Sie beobachteten die Kundschaft vor Supermärkten und meldeten verdächtige Fahrzeuge per «Instant Messenger Police»-App an uniformierte Kolleginnen und Kollegen an der Grenze. Doch auch diese Aktion erfolgte ohne offizielle Genehmigung der österreichischen Behörden – und damit rechtswidrig.