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Autovermietungs-Ärger Für angeblichen Schaden: Sixt will nachträglich 5000 Franken

Nach der Rückgabe eines Lieferwagens ausserhalb der Geschäftszeiten bekommt der Mieter eine gesalzene Rechnung.

Um Kindermöbel zu transportieren, hat Stefan S. aus Zürich bei Sixt einen Lieferwagen gemietet. Kostenpunkt: 120 Franken. Das Fahrzeug stellte Stefan S. am Abend zurück auf den Parkplatz von Sixt. «Weil die Geschäftsstelle schon geschlossen war, warfen wir den Schlüssel ein.»

«Dach hinten Beifahrerseite Crash»

Ein paar Tage später bekommt Stefan S. eine Mail von Sixt. Man habe den Lieferwagen überprüft und dabei folgende Beschädigung festgestellt: «Dach hinten Beifahrerseite Crash.» Die Schadensumme beläuft sich auf über 5000 Franken.

Stefan S. fällt aus allen Wolken: «Das ist ein gröberer Schaden am Dach. Wenn uns so etwas passiert wäre, hätten wir das merken müssen.» Er wehrt sich, denn er will nicht für einen Schaden bezahlen, den er nicht verursacht hat. Sixt kommt ihm marginal entgegen: «Um eine einvernehmliche Lösung zu finden», biete man ihm einen aussergerichtlichen Vergleich von 4600 Franken an. Für den Sixt-Kunden kommt das nicht infrage, weshalb er sich an das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wendet.

Sixt: «Kein Schaden, der auf einem Parkplatz entstehen kann»

«Espresso» möchte von Sixt wissen, weshalb man so sicher sei, dass Stefan S. den Schaden verursacht habe. Das Unternehmen schreibt, der Kunde habe bei der Annahme das Übergabeprotokoll unterzeichnet, auf welchem vorhandene Schäden dokumentiert seien. «Somit können wir sicherstellen, dass der Schaden zum Anmietzeitpunkt noch nicht vorhanden war.» Zudem befinde sich der Schaden am Dach des Fahrzeugs. Das sei «kein Schaden, der auf einem Parkplatz zum Beispiel durch andere Fahrzeuge entstehen kann».

Stefan S. sagt, er habe bei der Übernahme tatsächlich keinen Schaden bemerkt. «Allerdings ist ja das Dach beschädigt und der Lieferwagen ist zu hoch, als dass man darauf sehen könnte.»

Überprüfung mehr als 24 Stunden nach der Rückgabe

Bemerkenswert ist, dass Stefan S. den Lieferwagen an einem Montagabend auf dem Sixt-Parkplatz abgestellt hat. Die Überprüfung des Fahrzeugs fand aber erst weit über 24 Stunden später statt, nämlich am darauffolgenden Mittwochmorgen. Das zeigt unter anderem der Zeitstempel der Fotos, die Sixt dem Kunden als Beweis zugestellt hat.

Ärger bei Automiete: Was Sie dagegen tun können

Box aufklappen Box zuklappen

Der Fall von Stefan S. ist exemplarisch: Immer wieder wollen Autovermieter nach der Fahrzeugabgabe Schäden geltend machen. Insbesondere, wenn das Miet-Fahrzeug einfach abgestellt und der Schlüssel eingeworfen wird. Für Kunden ist diese Situation schwierig. Die Beweislast und das Prozessrisiko liegen zwar beim Vermieter, aber es stellt sich als Kunde die Frage, ob man tatsächlich einen Prozess riskieren will: Denn ein solcher kostet erstens Zeit und Nerven und zweitens kann es sein, dass im Falle eines Urteils oder eines Vergleichs deutlich höhere Kosten anfallen.

So vermeiden Sie Ärger mit dem Autovermieter:

  • Schliessen Sie bei der Vollkaskoversicherung (CDW) immer den Selbstbehalt aus. Dies lässt sich gegen einen Aufpreis über eine Zusatzversicherung beim Autovermieter regeln. In der Regel ist es jedoch günstiger, eine solche Versicherung bereits vor Reiseantritt in der Schweiz abzuschliessen. Reisebüros, Versicherungen oder Kreditkartenfirmen bieten einen Ausschluss des Selbstbehalts an. Achtung: Schäden an Dach, Reifen oder Fenstern sind häufig dennoch nicht gedeckt – ebenso Schäden, die sich aus unsachgemässer Handhabe (z.B. falsches Betanken) ergeben.
  • Machen Sie bei der Übernahme Fotos vom Fahrzeug – und zwar möglichst von allen Seiten. Rechnen Sie für die Rückgabe genügend Zeit ein und geben Sie das Fahrzeug wenn möglich während der Öffnungszeiten des Autovermieters ab. Wenn Sie es einfach auf den Parkplatz stellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen, lässt sich kaum kontrollieren, welche Schäden im Nachhinein verrechnet werden.
  • Falls Sie das Fahrzeug dennoch in Abwesenheit eines Mitarbeitenden abgeben müssen, machen Sie Fotos des Wagens. So haben Sie bei Streitigkeiten immerhin etwas in der Hand.
  • Für den Fall, dass es bei der Abnahme zu Unstimmigkeiten über Kratzer oder Dellen kommt, sollte man dies so im Protokoll festhalten, und erst dann unterschreiben. Dies garantiert zwar nicht, dass der Schaden nicht verrechnet wird. Bei Streitigkeiten hat man so jedoch bessere Karten, als wenn der Schaden per Unterschrift akzeptiert wird.

Sixt sagt dazu: «Das Fahrzeug wurde nicht unmittelbar weitervermietet und stand einen Tag still, bevor es überprüft wurde. Durch aktuelle Einschränkungen aufgrund von Kurzarbeit können sich solche Prozesse um kurze Zeitspannen verzögern.»

Kunde muss «nur» 1000 Franken bezahlen

Nach der Anfrage von «Espresso» ist Sixt noch einmal über die Bücher gegangen. Das Unternehmen verlangt nun «nur» noch 1000 Franken für den Schaden am Dach. Man komme Stefan S. entgegen, da er «bei der Fahrzeugübergabe nicht eindeutig auf die Höhenbeschränkung hingewiesen wurde.» Für Stefan S. sind diese 1000 Franken zwar immer noch zu hoch, er wird sie aber wohl oder übel akzeptieren, denn der Gang vor Gericht lohnt sich in solchen Fällen kaum (siehe Box).

Espresso, 24.08.2020, 8.13 Uhr

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