- Der Bundesrat will ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten für die Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität ab 2026 in Betrieb nehmen.
- Als Grundlage dient das Flugpassagierdatengesetz, das dem Parlament nun vorgelegt wurde.
- Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung.
Gewisse Daten von Flugpassagieren sammeln und für bestimmte Zeit aufbewahren: Dafür hat der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage ausgearbeitet. Dies, damit die Strafverfolgungsbehörden Terrorismus und schwere Kriminalität besser bekämpfen können. Unter anderem regelt das Gesetz, welche Passagierdaten die Fluggesellschaften an das Bundesamt für Polizei (Fedpol) weitergeben müssen und was es damit anfangen darf.
Aufgrund von UNO-Resolutionen haben bereits rund 70 Länder ein System eingeführt, um Daten von Flugpassagieren auszutauschen und zu bearbeiten, darunter alle EU-Länder sowie die USA und Kanada.
Schweizer Airlines drohen Nachteile
Würde die Schweiz dies nicht tun, drohten ihr wirtschaftliche Nachteile, sagte Bundesrat Beat Jans vor den Medien in Bern. «Schweizer Fluggesellschaften könnten im Ausland gebüsst werden, allenfalls könnten sie sogar Landerechte verlieren.» Im schlimmsten Fall könne die Schweiz sogar ihre Anbindung an den internationalen Flugverkehr teilweise oder ganz verlieren, so der Justizminister.
Auch nationale Sicherheitsüberlegungen sprechen laut Jans für die Einführung des Systems. Personen mit kriminellen Zielen könnten im Schengen-Raum bestehende PNR-Systeme umgehen, indem sie in die Schweiz fliegen und ihre Reise in ein EU-Land auf dem Landweg fortsetzen. Bereits heute müssen Schweizer Fluggesellschaften PNR-Daten von Flügen aus der Schweiz in einige Länder bekanntgeben, so etwa an die EU-Mitglieder oder die USA.
Datenschutz laut Bundesrat garantiert
Das Gesetz garantiert laut der Botschaft den Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Flugpassagierinnen und Flugpassagiere. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage habe der Bundesrat den Datenschutz verstärkt, führte Jans aus. Die Aufbewahrungsdauer der Daten sei verkürzt worden.
So dürften Daten, die keine Anhaltspunkte für Terrorismus oder andere Schwerstkriminalität aufwiesen, nicht länger als sechs Monate gespeichert werden. Die Daten würden zudem nach einem Monat anonymisiert. Weisen die Daten hingegen solche Anhaltspunkte auf, dürften sie für maximal fünf Jahre gespeichert werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die Einhaltung des Datenschutzes vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beaufsichtigt.