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Bundesrat trifft Mitschuld an Postauto-Debakel
Aus Tagesschau vom 14.11.2019.
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Bericht der GPK Postauto-Affäre: Mangelhafte Aufsicht durch den Bundesrat

  • Bundesrat und Verwaltung sind mitverantwortlich für die Postauto-Affäre.
  • Es gibt aber keine Belege dafür, dass der Bundesrat von Buchungstricks gewusst oder diese gar gebilligt hat.
  • Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats.
  • Die Kommission verurteilt die unrechtmässigen Vorgänge bei Postauto aufs Schärfste.
  • Sie verlangt eine stärkere Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen wie Post und SBB durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat die Unregelmässigkeiten bei Postauto untersucht und dazu einen Bericht verfasst. Sie hält fest, dass das Verkehrsdepartement (UVEK) und die Finanzverwaltung spätestens seit 2011 Kenntnis davon hatten, dass es bei Postauto zu einem Zielkonflikt bezüglich der Gewinnerzielung gekommen war.

Das Gesetz verbietet Postauto einerseits, beim subventionierten öffentlichen Verkehr Gewinne zu erzielen. Andererseits verlangte der Bundesrat von der Post, beim Betrieb einen Gewinn zu erreichen.

Interne Hinweise hatte die Post ignoriert. Auch Zweifel der Kantone und des Preisüberwachers am Finanzergebnis von Postauto blieben folgenlos.

Keine Beweise gegen Leuthard

Gemäss der damals zuständigen Departementsvorsteherin im UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, wurde zwar erwogen, die strategischen Ziele anzupassen, heisst es im Bericht. Trotzdem hätten das Departement und die Finanzverwaltung nichts unternommen, «was die Kommission nicht nachvollziehen kann und deutlich rügt».

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Aus dem Archiv: Nachwirkung des PostAuto-Skandals
Aus Rundschau vom 02.10.2019.
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Den von den Medien aufgeworfene Verdacht, dass Leuthard auch über die gesetzeswidrige Buchungspraxis bei Postauto Bescheid wusste, konnte die GPK-S nicht erhärten. Der Buchungstrick bestand darin, dass Postauto zu tiefe Erträge auswies und so von Bund und Kantonen zu hohe Subventionen für den regionalen Personenverkehr bezog.

Derzeit ist unbekannt, wann Postauto mit den unrechtmässigen Buchungen begonnen hatte. Die Prüfung des Bundesamts für Verkehr (BAV) und die externe Untersuchung der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard gehen nur bis 2007 zurück. Frühere Vorgänge sind bereits verjährt.

Buchungsmanipulationen könnten aber schon in den 1990er Jahren begonnen haben. Eine interne Untersuchung der Post konnte unrechtmässige Buchungen nur bis 2004 rückverfolgen.

Rüge für die Aufsicht

Die Geschäftsprüfungskommission kritisiert auch die Aufsicht über Postauto. Diese sei «mangelhaft» und die Kompetenzverteilung nicht klar genug geregelt gewesen. Die Rüge betrifft nicht nur den Bundesrat und das Departement UVEK, sondern alle zuständigen Einheiten.

Sonderfall CarPostal France

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Die GPK-S hat sich auch mit dem Sonderfall Carpostal France befasst. Dabei zeigt sich, dass die Finanzlage des Postauto-Tochterunternehmens in Frankreich über Jahre hinweg erheblich zu positiv dargestellt wurde.

Der Rückzug von Postauto aus dem französischen Markt beurteilt die GPK-S als angemessen und notwendig. Das UVEK und die Finanzverwaltung hätten sich zwar regelmässig über Carpostal France erkundigten, hätten dabei aber kritischer sein müssen.

Es müsse abgeklärt werden, ob die Finanzhilfen der Schweizerischen Post an Carpostal France mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sind, um allenfalls Lehren für alle bundesnahen Unternehmen zu ziehen.

Inzwischen hat die Post das Engagement in Frankreich aufgegeben und dabei einen Millionenverlust eingefahren.

Nach Ansicht der Kommission ist die Reaktion von Bundesrat, UVEK und Finanzverwaltung nach Bekanntwerden der Buchungsmanipulationen «insgesamt defensiv» ausgefallen. Diese hätten sich weitgehend auf die Arbeiten der Post verlassen.

Verzicht auf Rendite

Weiter soll der Bundesrat prüfen, ob die Kantone beim regionalen Personenverkehr zusätzliche Aufsichtsaufgaben übernehmen sollen. Die GPK möchte auch die Regeln zur Gewinnverwendung untersuchen lassen und die strategischen Ziele der Post anpassen. Der Bundesrat solle auch prüfen, ob für Postauto im subventionierten Bereich auf ein Renditeziel verzichtet werden soll.

Im Februar 2018 hatte das BAV den unrechtmässigen Bezug von Subventionen durch Postauto aufgedeckt. Inzwischen wurden 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückgezahlt. Post-Chefin Susanne Ruoff trat als Folge des Buchungsskandals im Juni 2018 zurück.

Audio
PostAuto-Affäre: Tadel für den Bund
aus Echo der Zeit vom 14.11.2019. Bild: Keystone
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