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Beschwerde abgelehnt Sonko bleibt in Haft

  • Die Untersuchungshaft für den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko ist bis Januar 2019 verlängert worden.
  • Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde gegen die Verlängerung abgewiesen.
  • Sonko ist seit Ende Januar 2017 in der Schweiz inhaftiert. Ihm werden Folter und sexuelle Gewalt vorgeworfen.

Das Bundesstrafgericht hält fest, dass nach wie vor ein dringender Tatverdacht gegen Sonko bestehe. Die Verdachtslage habe sich aufgrund neuer Untersuchungsergebnisse verdichtet.

Die Aussagen diverser Auskunftspersonen bestätigten den Verdacht, dass Sonko in den Unrechtsapparat unter dem damaligen Präsidenten Yahya Jammeh verstrickt gewesen sei.

Als Innenminister für Folterhandlungen verantwortlich

Sonko wird beschuldigt, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte verantwortlich zu sein.

Seit Ende Januar 2017 ist Sonko in der Schweiz inhaftiert. Zunächst lebte er einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss.

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