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Beschwerde abgewiesen Cum-Ex-Skandal: Deutscher Anwalt soll ausgeliefert werden

  • Eine der mutmasslichen Schlüsselfiguren im sogenannten Cum-Ex-Skandal kann von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden.
  • Es hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts abgewiesen. Dieser war im Sommer in der Schweiz festgenommen worden – und sitzt in Auslieferungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Ziel des Cum-Ex-Systems war es, Steuern auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach rückerstatten zu lassen. Dem deutschen Staat sei so ein Milliardenschaden entstanden.
Video
Die Schweiz und die Cum-Ex-Affäre
Aus 10 vor 10 vom 10.12.2021.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 50 Sekunden.

Dem 70-jährigen Anwalt wird vorgeworfen, den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt zu haben. Der Anwalt befindet sich derzeit in Auslieferungshaft. Ein Gesuch um Entlassung wies das Bundesstrafgericht wegen Fluchtgefahr Anfang August ab.

Der Beschuldigte und weitere in Deutschland angeklagte Mittäter sollen in den Jahren 2006 bis 2013 Aktien um den Dividendenstichtag herum mehrmals verschoben haben. So erhielten sie Bescheinigungen, mit denen sie Rückerstattungen beim deutschen Staat geltend machen konnten. Durch diese Leerverkäufe erstattete der Staat mehrmals eine nur einmal bezahlte Steuer zurück.

Bundesstrafgericht inBellinzona
Legende: Bundesstrafgericht in Bellinzona: Wenn der Entscheid rechtskräftig wird, kann der Cum-Ex-Beschuldigte nach Deutschland ausgewiesen werden. Keystone

Wie aus dem Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht, geht es im hessischen Strafverfahren um ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen von total 113 Millionen Euro. In Nordrhein-Westfalen sollen mittels der Aktien-Verschiebungen insgesamt 279 Millionen Euro erwirkt worden sein.

Lücke ausgenutzt

Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist das Bundesstrafgericht zum Schluss gelangt, dass die Bedingungen für eine Auslieferung erfüllt sind – unter anderem das Kriterium, wonach die vorgeworfenen Taten in beiden Staaten strafbar sein müssen.

Wie aus dem Entscheid hervorgeht, bestreitet der Anwalt, dass die gegenüber dem Staat geltend gemachten Rückerstattungsansprüche rein fiktiv gewesen seien. Eine «systemwidrige Inanspruchnahme von Steuervorteilen durch Ausnutzen einer Lücke» begründet laut dem Beschuldigten ausserdem keine Arglist. Es handle sich lediglich um ein «unqualifiziertes Verschweigen».

Der Beschuldigte ist ein früherer Finanzbeamter und war zum Tatzeitraum als Anwalt und Steuerberater tätig. Laut den deutschen Behörden soll er das Finanzmodell für reiche Privatkunden entwickelt und zusammen mit weiteren Angeklagten umgesetzt haben.

SRF4 News, 22.12.2021, 12 Uhr;

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