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Raiffeisen Thomas Müllers heikle Cum-Ex-Vergangenheit

Am Freitag soll Thomas Müller zum neuen Verwaltungsratspräsidenten der Raiffeisen-Gruppe gewählt werden. Sein früherer Job bei Sarasin könnte zum Problem werden.

Thomas Müller kam 2010 als Finanzchef zur Privatbank Sarasin. In dieser Funktion war er zudem verantwortlich für die Rechts- und Steuerabteilung für das auf sehr vermögende Kunden spezialisierte Finanzinstitut. Müller kam gerade zu jener Zeit, als die Bank für ihre ultrareichen Kunden heikle Cum-Ex-Produkte entwickelte – die Sheridan-Cum-Ex-Fonds.

Cum-Ex ist ein Aktientrick um den Dividendenstichtag, der darauf abzielt, einmal bezahlte Verrechnungssteuern gleich mehrfach vom Steueramt zurückzahlen zu lassen. Mit Cum-Ex haben zahlreiche Banken Steuerämter in ganz Europa abgezockt. Die Schäden auf Kosten der Steuerzahler gehen in die Milliarden.

Müller hat Cum-Ex-Strategie genehmigt

Gemäss Quellen, die SRF News vorliegen, hatte Müller die Cum-Ex-Strategie der Bank Sarasin im August 2010 im «Grundsatz genehmigt». Das zeigt ein internes Strategiepapier der Bank Sarasin, welches im Juni 2011 erstellt wurde. Darin aufgeführt werden auch die Sheridan Fonds, die eine Rendite bis zu 20 Prozent versprochen hatten.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

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Bei Cum-Ex-Geschäften handeln mehrere Trader Aktien gezielt rund um den Dividendenzahlungstermin herum mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch mehrfach hin und her. Der Steuerverwaltung wird nicht klar, wer denn nun die Verrechnungssteuer rechtmässig zurückerhält und zahlt sie allen Beteiligen aus. Gewinne entstehen tatsächlich nur, wenn die Steuerverwaltung die unrechtmässigen Forderungen bezahlt.

Spezialisten erreichen mit diesen Tricks, dass bis zu achtmal so viele Verrechnungssteuern ausbezahlt werden, als rechtmässig wären. Die Geschäfte laufen hoch industrialisiert und koordiniert ab. Jeweils ab November werden die Tricks geplant. Banken kaufen ab dann in kleineren Tranchen Millionen von Aktien von internationalen Konzernen. Dabei blieben sie jeweils knapp unter der Schwelle von drei Prozent, damit die Anteile nicht gemeldet werden müssen. Dabei werden Milliarden Franken investiert, die dann ein paar 100 Millionen Franken Gewinn abwerfen.

Ausgerichtet waren diese Produkte auf den deutschen Markt. Sie waren Teil der dieser Cum-Ex-Strategie. Müller sass als einer der Geschäftsleitungsmitglieder im internen Genehmigungsteam der Sheridan Fonds. SRF News liegt das Genehmigungsdokument vom März 2011 vor, welches auch an Müller adressiert war.

Anfragen von SRF News an Thomas Müller beantwortete die Raiffeisenbank. Sie schreibt: «Thomas Müller ist es aufgrund der üblichen nachvertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen nicht erlaubt, Auskunft über Informationen und Interna aus seiner Zeit bei der Bank Sarasin zu geben.»

Warnungen in den Wind geschlagen

Die Sheridan Fonds wurden in einer Zeit auf den Markt gebracht, als längst klar war, dass diese problematisch waren. Drei Monate vor der Lancierung warnte das Bundesministerium für Finanzen in Berlin, dass Cum-Ex-Fonds nicht akzeptiert würden. Sarasin war gewarnt, vertrieb die Fonds aber dennoch.

Das sagt Raiffeisen

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Aufgrund dieser internationalen Ermittlungen besteht das Risiko, dass Müllers Vergangenheit bei Sarasin möglicherweise zu einem Reputationsproblem für die grösste Genossenschaftsbank der Schweiz werden könnte.

Raiffeisen schreibt dazu: «Raiffeisen Schweiz hat keine Kenntnis von Vorwürfen oder Verfahren aufsichts-, straf- oder zivilrechtlicher Art, welche sich gegen Thomas A. Müller richten oder in die er als Zeuge, Auskunftsperson oder in anderen Rolle involviert wäre. Vonseiten Raiffeisen Schweiz bestehen deshalb keine Vorbehalte an der Nomination von Thomas Müller als Verwaltungsratspräsident.»

In der Folge erlitten die Kunden praktisch einen Totalverlust. Die Bank verstrickte sich in fast zehn Jahre dauernde Rechtsstreitigkeiten mit ihren Kunden, welche sie allesamt verlor. Laut Medienberichten entstand der Bank ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Die Bank Sarasin nimmt zu den Vorwürfen keine Stellung.

Cum-Ex-Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Der Kollaps der Sarasin-Cum-Ex-Fonds war der Ausgangspunkt von internationalen Ermittlungen von Staatsanwälten gegen Banken, Broker, Steuerberater und Rechtsanwälte in ganz Europa. Bei der Bank Sarasin kam es zu einer Hausdurchsuchung.

In der Schweiz wird wegen Cum-Ex nicht ermittelt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diesem Sommer Cum-Ex als schon immer illegal erklärt. Es kam in Deutschland in diesem Jahr bereits zu ersten Urteilen. «Auch in der Schweiz ist Cum-Ex strafbar», sagt Alex Geissbühler, Spezialist für Aufsichtsrecht, gegenüber SRF News.

10v10, 30.11.2021, 21:50 Uhr

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