Das sind die Aufgaben der Sonderermittelnden: Ausserordentliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kommen zum Einsatz, wenn die Bundesanwaltschaft befangen ist. Dann also, wenn sich Ermittlungen gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit richten.
Die Sonderermittelnden des Bundes haben grundsätzlich die gleichen Aufgaben und Kompetenzen wie die Bundesanwaltschaft: Sie klären einen Tatverdacht ab, sichern Beweise und entscheiden, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen. Der einzige Unterschied: Sie sind nicht fest angestellt, sondern arbeiten auf Auftragsbasis. Deshalb ist auch der Verfahrensgegenstand beschränkt.
Deshalb ist der Job so unattraktiv: Es ist aus mehreren Gründen eine undankbare Arbeit. Erstens muss man als Einzelkämpfer eine Aufgabe erfüllen, die normalerweise eine ganze Behörde mit entsprechenden Ressourcen bewältigt. Zweitens steht man als Sonderermittler im Fokus der Öffentlichkeit: Man muss mit negativer Presse rund um die eigene Person leben.
Warum gibt es kaum geeignete Personen? Es gibt zu wenig Personen, die kompetent und erfahren sind – und gleichzeitig Zeit für ein solches Mandat haben. Kantonale Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wären zwar fachlich qualifiziert, haben wegen ihres regulären Jobs aber kaum Zeit. Deswegen kommen in erster Linie pensionierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte infrage. Allzu lange dürfen sie allerdings nicht im Ruhestand sein, denn es braucht aktuelle Gesetzeskenntnis.
Was wird gegen dieses Problem unternommen? Kurz gesagt: Nichts. Es gibt keine Möglichkeiten, den Pool an geeigneten Personen zu vergrössern. Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers von der Universität Basel sagt: «Man kann schlicht und einfach nichts tun gegen diese Misere.»