1974 schaffte die Schweiz das Trinkgeld offiziell ab. Seither gilt «Service inbegriffen». Trotzdem wird im Restaurant, beim Coiffeur oder im Taxi oft aufgerundet.
Was vielen nicht bewusst ist: Wer Trinkgeld erhält muss es versteuern, und zwar grundsätzlich jeden Franken. Zahlt der Arbeitgeber die Trinkgelder aus, gehören sie auf den Lohnausweis. Ist das nicht der Fall, müssen die Angestellten über das Trinkgeld Buch führen und es in der Steuererklärung deklarieren.
Je nach Branche wird das Trinkgeld aufgerechnet
Steuerbehörden können Stellungnahmen einholen oder Trinkgelder aufrechnen. Dies geschieht zum Beispiel, indem der Privataufwand mit der Veränderung des Vermögens verglichen wird. Auf manchen Wegleitungen und Steuergesetzen wird zusätzlich unterschieden: In Branchen, bei denen der Verband die Trinkgelder längst abgeschafft hat (Gastwirtschaftsgewerbe, Kosmetikinstitute, Schönheitssalons, Coiffeurgewerbe), wird dann auf die Aufrechnung von Trinkgeld verzichtet.
Bei Transporteuren, Carchauffeuren, Taxifahrern oder Tankwarten wird das Trinkgeld jedoch meist zum massgebenden Lohn geschlagen.