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Bewegungs-App zu Corona Soll es möglichst schnell gehen – oder möglichst demokratisch?

Eine App gegen die Ausbreitung des Coronavirus – ein heikles Vorhaben. Deshalb will das Parlament mitreden.

Eine App auf dem Smartphone, die Begegnungen zwischen Personen aufzeichnet, ist nur dann wirksam, wenn mindestens 60 Prozent der Bevölkerung sie nutzen. Sonst werden zu wenige Kontakte registriert und sie vermag mögliche Ansteckungen nicht nachzuverfolgen.

Mehr als zwei Drittel wollen App installieren

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Eine aktuelle Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt, dass 68 Prozent der Befragten beabsichtigen, eine Contact-Tracing-App «sicher» oder «wahrscheinlich» auf ihrem Smartphone zu installieren. Allerdings äusserten auch 40 Prozent der Befragten ihre Bedenken, dass eine solche App zu mehr Überwachung durch den Staat führt. Ebenfalls zwei von fünf Befragten befürchten, dass die App nicht richtig funktioniert und beispielsweise Fehlalarme auslösen könnte. Etwa 30 Prozent sorgen sich, dass ihr Smartphone leichter gehackt werden könnte.

Die Studie untersuchte die Einstellung gegenüber einer App zur freiwilligen, anonymen Kontaktnachverfolgung via Bluetooth, wie sie in der Schweiz zur Eindämmung von Coronainfektionen geplant ist. Die Befragung wurde nach Angaben der ZHAW bei 2000 Personen aus allen Landesteilen im Zeitraum vom 17. bis 26. April durchgeführt.

Deshalb spricht sich CVP-Ständerätin Andrea Gmür dafür aus, dass die App für alle als obligatorisch erklärt wird. Auch sie wolle keinen Überwachungsstaat, bekräftigt Gmür. «Doch wenn aufgrund des Obligatoriums andere Freiheitsrechte gewährt werden können, wäre die Akzeptanz höher.»

Das Parlament will mitreden

Eine staatlich verordnete Nachverfolgung aller persönlichen Kontakte würde die Privatsphäre der Bevölkerung aber zu stark verletzen, findet hingegen die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK). Sie hat mit einer überwältigenden Mehrheit eine Motion überwiesen, die darauf besteht, dass die App freiwillig sein muss.

Zudem möchte die SPK, dass der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schafft, die dem Parlament vorgelegt wird. Der grüne Fraktionschef Balthasar Glättli hat die Motion eingereicht. Es gehe um enorm wichtige Daten- und Persönlichkeitsschutzfragen, die nicht vom Bundesrat allein entschieden werden dürften, begründet er seinen Vorstoss.

Zudem seien die riesigen Erwartungen in eine solche App wohl überhöht. «Deshalb muss sie nicht zwingend jetzt umgesetzt werden, um die Krankheit zu besiegen.»

Es gibt Verzögerungen mit der App

Eigentlich war vorgesehen, dass die App beim nächsten Öffnungsschritt am 11. Mai verfügbar sein soll. Doch nun teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit, es würden noch Tests durchgeführt. Die App werde lanciert, sobald alle nötigen Voraussetzungen gegeben seien.

Die App wird von einer Gruppe von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern an den ETH Lausanne und Zürich entwickelt. Den Auftrag dazu gab das BAG.

Datenschutz sicherstellen

Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollen die Kontaktdaten via Bluetooth-Technologie von Mobiltelefon zu Mobiltelefon festgestellt werden statt via Standortüberwachung. Auch sollen sie auf den einzelnen Geräten gespeichert werden statt zentral in einer Datenbank.

Eine zentrale Datenbank speichert dabei bloss die anonymisierten Daten der Personen, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Via regelmässige Abfrage stellen dann die individuell installierten Apps jeweils fest, ob ein Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat.

App einführen per Notverordnung?

Der Bundesrat muss bald entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er eine App via Notverordnung einführen will. Auf das Parlament warten möchte er nicht, denn dann würde zu viel Zeit vergehen, um sie als Mittel in der Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie einzusetzen. Freiwilligkeit hin oder her.

Rendez-vous vom 29.4.2020, 12.30 Uhr

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