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Bezirksgericht Zürich Tödlicher Flixbus-Unfall: Bedingte Haftstrafe für den Chauffeur

Nach dem Carunfall 2018 mit zwei Toten verurteilt das Gericht in Zürich den Busfahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Zu welchem Urteil ist das Gericht gekommen? Das Bezirksgericht Zürich hat den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach den 63-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig, also wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln. Der Chauffeur hätte das Tempo auf der schneebedeckten Strecke anpassen müssen, hielt der Richter fest. Der tragische Unfall habe zu zahlreichen Opfern geführt.

Wie ist es zum schweren Unfall gekommen? Das Unglück ereignete sich am 16. Dezember 2018 am Autobahnende in Zürich Wiedikon. Bei schneebedeckter Fahrbahn geriet der Reisecar des Unternehmens Flixbus morgens kurz nach vier Uhr auf der Sihlhochstrasse ins Schleudern. Der Bus schlitterte an der Abfahrtsrampe vorbei und prallte am Ende des Autobahnstummels in die Betonwand.

Eine 37-jährige Frau wurde beim Aufprall aus dem Bus geschleudert, fiel mehrere Meter tief in die Sihl und ertrank dort bewusstlos. Der zweite Chauffeur, ein 61-jähriger Mann, wurde eingeklemmt und erlag zwei Wochen später im Spital seinen schweren Verletzungen. Insgesamt wurden über 40 Passagiere verletzt.

Wie argumentierte die Anklage? Untersuchungen zeigten, dass der Busfahrer seine Fahrweise nicht den widrigen Strassenverhältnissen angepasst hatte. So etwa betrug die Geschwindigkeit beim Aufprall des Busses immer noch 48 km/h. Angesichts der schneebedeckten Fahrbahn wäre eine Maximalgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern angebracht gewesen – auch wenn 60 km/h auf diesem Streckenabschnitt erlaubt wären.

Weiter zeigten die Untersuchungen, dass der Busfahrer viel zu spät anfing zu bremsen. Diese Kombination – zu schnelles Fahren und zu spätes Bremsen – habe dann zum verhängnisvollen, beinahe frontalen Aufprall im Autobahnstummel geführt, so die Staatsanwaltschaft.

Welche Strafe forderte die Anklage? Die Staatsanwaltschaft verlangte beim Prozess für den Busfahrer eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er soll wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen werden.

Was wollte die Verteidigung? Die Verteidigung forderte eine geringere Strafe. So sei der Buschauffeur nur wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln schuldig zu sprechen und mit einer Busse zu bestrafen. Die Argumentation: Er habe den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt, seine Schuld sei gering.

Zudem machte die Verteidigung geltend, dass der Unfall den Mann schwer mitgenommen habe. Er sei arbeitslos, leide unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom und sei wegen Depressionen in Behandlung. Dies müsse das Gericht mildernd berücksichtigen, so die Verteidigerin. Zumal sich der Angeklagte auch immer kooperativ gezeigt habe.

Was sagte der Beschuldigte? Der Beschuldigte selbst ist nicht vor Gericht erschienen. Er sei in einem psychisch schlechten Zustand, so die Begründung. Was passiert sei, tue ihm aber leid, sagte der 63-Jährige schon während der Untersuchung. Dabei machte der Mann auch Druck seitens des Unternehmens Flixbus geltend. Verspätungen hätten angeblich eine Kündigung zur Folge haben können.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 29.05.24, 17:30 Uhr ; 

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