- Der Mann, der 2024 seine Ehefrau in Binningen BL ermordet hatte, muss lebenslang ins Gefängnis.
- Das Strafgericht Baselland verurteilt ihn wegen Mordes und Störung des Totenfriedens.
- Vor dem Gericht in Muttenz BL trafen sich etwa 150 Menschen, die sich solidarisch mit dem Opfer zeigten.
Das Strafgericht Muttenz hat dem Schweizer nicht abgenommen, dass er in Notwehr gehandelt hatte. Es verurteilte ihn wegen Mord und Störung des Totenfriedens.
Er muss an die Töchter eine Genugtuung von je 100'000 Franken bezahlen. An die Mutter der getöteten Frau muss er 126'000 Franken entrichten, an den Vater 120'000 und an die Schwester 60'000 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden», sagte der Gerichtspräsident vor der Urteilsbegründung sichtlich gerührt. Kein Urteil könne das Vakuum ausfüllen, das der Verlust eines geliebten Menschen verursache.
Notwehraussage stösst auf Kritik
Der Schweizer hatte zugegeben, seine Ehefrau im gemeinsamen Haus in Binningen getötet zu haben. Danach hatte er sie zerstückelt, was er nicht bestreitet. Dennoch hatte er einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes verlangt. Seine Ehefrau habe ihn mit einem Messer angegriffen und er habe darum aus Notwehr gehandelt.
Für Notwehr gebe es aber keine Indizien, so der Richter. Alle Gutachten sprächen für eine andere Version.
In einer Notwehrsituation «kommen Sie nie auf die Idee, ein Strangulationswerkzeug wie zum Beispiel ein Seil einzusetzen». Auch tue die Aussage, wonach das Tötungswerkzeug verschwunden sei, nichts zur Sache: «Erstaunt hätte viel mehr, wenn das Werkzeug nicht verschwunden wäre. Das Argument, dass die Strangulation nicht stattgefunden haben kann, weil kein Werkzeug gefunden wurde, ist absurd und falsch.»
Unglaubwürdige Aussagen
Der Richter sagte, dass die «Notwehr»-Version erst nachträglich vorgebracht wurde. Zuerst habe der nun Verurteilte gesagt, dass er seine Frau tot aufgefunden, in Panik geraten und sie dann zerstückelt habe. Erst später habe er gesagt, sie habe ihn mit einem 30 Zentimeter langen Messer angegriffen. Eine Aussage, die nachträglich angepasst wird, sei nicht sehr glaubhaft, so der Richter.
Der Verurteilte habe zudem teils absurde Hergänge geschildert. Als Beispiel erwähnte er die Aussprache zwischen späterem Täter und Opfer. Diese sei zuerst «unglaublich gut» verlaufen, die Frau sei dann aber ohne Vorwarnung «wie eine Furie» auf ihn losgegangen.
Dennoch handle es sich um «Indizienbeweise». Entscheidend sei dabei die Überzeugungskraft, so der Richter. «Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht, auch hier nicht.» Der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» bedeute aber nicht, dass sich das Gericht so dumm wie möglich stellen müsse.
Protest vor Basler Gericht
Vor dem Gericht hatten sich viele Menschen versammelt. Sie waren dem Aufruf der Familie des Opfers und der Gruppe «Eidgenössische Kommission dini Mueter» gefolgt. Das Opfer werde mit der Notwehraussage des Täters diffamiert und nachträglich zur Täterin gemacht, kritisieren sie.
Dass es vor dem Gericht zu Protesten kommt, ist in der Schweiz selten. 2021 geschah dies vor dem Basler Appellationsgericht. Damals reduzierte das Gericht die Strafe eines Vergewaltigers. Mehrere Hundert Frauen protestierten lautstark dagegen. Die Richterin hatte in ihrer Begründung unter anderem festgehalten, dass das Opfer «mit dem Feuer gespielt» habe.
Die Protestierenden in Muttenz verhielten sich ruhig. Als das Urteil fiel, brachen sie dann aber in Jubel aus.