Bereits heute gilt, dass Ehen mit einer minderjährigen Person, die im Ausland geschlossen worden sind, in der Schweiz für ungültig erklärt werden können. Allerdings nur bis zum 18. Geburtstag der Betroffenen. Es sei denn, die Minderjährigen seien zur Heirat gezwungen worden.
Nun möchte der Bundesrat den verheirateten Minderjährigen mehr Zeit geben, um sich nachträglich anders zu entscheiden. Mit einer Gesetzesänderung will er die Bedenkfrist bis zum 25. Geburtstag verlängern. Die Verheirateten sollen also sieben Jahre länger Zeit haben als bisher, um eine Ungültigkeitsklage einzuleiten.
Jeder Fall wird geprüft
Die längere Frist solle auch für die Behörden gelten, die eine Ungültigkeitsklage einleiten, weil sie beispielsweise im Zusammenhang mit Verfahren um Familiennachzüge von einer Minderjährigenehe erfahren. Betroffene hätten oft nicht den Mut, selbst tätig zu werden, schreibt der Bundesrat dazu.
Auch künftig wird allerdings jeder Fall einzeln geprüft werden müssen, bevor eine Ehe aufgehoben wird. In Ausnahmefällen, schreibt der Bundesrat, soll eine im Ausland geschlossene Ehe auch schon vor dem Erreichen der Volljährigkeit in der Schweiz anerkannt werden können.
Kein Handlungsbedarf bei Zwangsheiraten
In Bezug auf Zwangsheiraten sieht der Bundesrat kein gesetzgeberisches Verbesserungspotenzial. Zwangsheiraten lägen oft sozialer und innerfamiliärer Druck zugrunde, gegen den sich Betroffene meist nicht zu wehren wagten, bilanziert der Bundesrat.
Ohne deren Mithilfe sei es für die Behörden aber schwierig, Zwangssituationen zu erkennen. Grosse Bedeutung komme in diesem Bereich deshalb der Information, Sensibilisierung und Beratung zu.