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Bürokratische ÖV-Regelung Busse für 5-jährige «Schwarzfahrerin»

Kinder bis sechs Jahre fahren im ÖV eigentlich gratis. Trotzdem wurde in Schaffhausen eine 5-Jährige gebüsst.

Die Mutter traute Ihren Ohren kaum. Die 5-jährige Tochter war mit ihrer älteren Schwester in Schaffhausen mit dem Bus unterwegs und brachte eine ÖV-Busse nach Hause.

Volle 100 Franken für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Die ältere Tochter hat ein Jahresabonnement für den ÖV in Schaffhausen, die Jüngere noch nicht. «Meine 10-jährige Tochter war den Tränen nahe, weil sie glaubte etwas falsch gemacht zu haben. Die Kleinere hat sehr wahrscheinlich nicht genau verstanden, was passiert ist. Aber bis zum heutigen Tag finde ich es unverhältnismässig, einem 5-jährigen Kind eine 100-fränkige Busse auszustellen.»

Unter 6-Jährige fahren nicht immer gratis

Bis zu diesem Zeitpunkt war die Mutter der Ansicht, dass unter 6-Jährige in Bus und Zug kein Billett benötigen. Die Kontrolleure der Verkehrsbetriebe Schaffhausen griffen aber hart durch und verhängten der 5-jährigen Tochter eine Busse von 100 Franken. Nur in Begleitung einer erwachsenen Person würden unter 6-Jährige gratis fahren, so die Argumentation. Das kleine Mädchen musste den Beleg unterschreiben und die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Obwohl die wenigsten 5-jährigen Kinder schreiben können, zeichnete sie ihren Namen auf das Papier. Ihr blieb nichts anderes übrig.

Bruno Schwager, Direktor der Verkehrsbetriebe Schaffhausen, sagt, dass eine 10-Jährige noch nicht als Begleitperson zähle. Man könne erst ab zwölf Jahren ein jüngeres Kind begleiten. Auf Nachfrage von «Espresso», ob man denn mit zwölf erwachsen sei, sagt Schwager: «Ja in diesem Fall schon.» Die Verkehrsbetriebe hätten daher auch keinen Fehler gemacht, sondern die Vorschrift umgesetzt. Die Schweizer Tariforganisation CH-Direct mache diese Vorschrift und alle Transportunternehmen müssten sich daranhalten. Die Busse erlassen, könne man nicht. «Aus Kulanzgründen haben wir aber die Busse auf 50 Franken reduziert», heisst es lapidar.

CH-Direct hält an bürokratischer Regelung fest

Bei der Tariforganisation CH-Direct, sagt Mediensprecherin Sabine Krähenbühl: «Wir mussten eine Grenze ziehen. Ab zwölf Jahren kann ein Kind ein jüngeres Geschwister unter 6 Jahren im ÖV begleiten und vorher möchten wir das nicht.» Dies gebe dem öffentlichen Verkehr eine gewisse Sicherheit. Mit dem Kauf eines Billetts gäben Eltern ihr Einverständnis, dass das Kind unterwegs sein dürfe. Fehlt also der Fahrausweis, können auch unter 6-Jährige gebüsst werden.

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