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Bundesgericht bestätigt Strafe Gefängnis für Beteiligung an Terrororganisation

  • Der Mann ist mit seiner Beschwerde gegen die mehrjährige Gefängnisstrafe vor Bundesgericht abgeblitzt.
  • Er hatte gemeinsam mit weiteren Personen von der Schweiz aus einen Anschlag geplant.
  • Dafür verurteilte ihn das Bundesstrafgericht zu drei Jahren und acht Monaten.

Nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde des Mannes 2017 teilweise gutgeheissen hatte, senkte das Bundesstrafgericht die Strafe um ein Jahr.

Der erneute Gang vor Bundesgericht hat sich für den Verurteilten aber nicht ausgezahlt: Die Lausanner Richter halten in ihrem Urteil fest, das Bundesstrafgericht sei bei der erneuten Bemessung des Strafmasses korrekt vorgegangen.

Grosses Medieninteresse berechtigt

Das Bundesgericht weist die Rüge des Irakers ab, wonach die Vorinstanz sein Verschulden zu Unrecht als schwer eingestuft habe. Der Mann kritisierte zudem, dass die ausführliche Berichterstattung in den Medien bei der Strafzumessung unberücksichtigt geblieben sei. Auch diese Argumente lässt das Bundesgericht nicht gelten.

Angesichts der erhobenen Tatvorwürfe sei es nachvollziehbar, dass das Bundesstrafgericht ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit am Prozess bejaht habe.

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