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Organspende: Bundesrat will Wechsel zur «Widerspruchslösung»
Aus Echo der Zeit vom 14.06.2019. Bild: Keystone
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Bundesrat mit Gegenvorschlag Organspenden sollen nicht in die Verfassung

Der Bundesrat spricht sich für die Widerspruchslösung aus und will sie auf Gesetzesebene regeln.

Das Spenden von Organen sollen in der Schweiz rechtlich erleichtert werden. Dieser Ansicht ist der Bundesrat und unterstützt grundsätzlich das Anliegen der eingereichten Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

Der Bundesrat will aber gesetzlich die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung einführen. Das heisst, einer verstorbenen Person dürfen Organe entnommen werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat.

Diese Widerspruchslösung soll aber nicht gemäss der Volksinitiative in der Verfassung, sondern als indirekter Gegenvorschlag im Transplantationsgesetz festgehalten werden.

Von der Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung

Heute gilt in der Schweiz die «Zustimmungslösung»: Eine Organspende kommt nur in Frage, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Dabei wird die Zustimmung zur Organentnahme vermutet.

Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.
Autor: Text der Volksinitiative BV Art. 119a Abs. 4

Allerdings will der Bundesrat keine enge Widerspruchslösung, in welcher die Angehörigen nicht einbezogen werden müssen. Er spricht sich darum für eine erweiterte Widerspruchslösung ein, die im Transplantationsgesetz festgeschrieben werden soll. Die Rechte der Angehörigen würden damit gewahrt. Sie sollen weiterhin zwingend einbezogen werden und eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

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Aus dem Archiv: Die Minuten vor der Organspende
Aus 10 vor 10 vom 10.11.2017.
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Die Voraussetzungen für eine Organspende sollen gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Zu wenig Spenderorgane

Im vergangenen Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestorben, ohne ein Organ erhalten zu haben. Die Spenderzahlen hätten zwar mit dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» des Bundes seit 2013 erhöht werden können, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Sie seien aber im europäischen Vergleich noch immer tief.

Der Bundesrat unterstützt daher das Anliegen der Initiative grundsätzlich. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigten, dass die Spenderzahlen mit der Widerspruchslösung stiegen, schreibt er. Das vorhandene Spenderpotenzial könne mit einem Systemwechsel auch in der Schweiz besser ausgeschöpft werden.

Schwierige ethische Fragen

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Organspende mit schwierigen ethischen Fragen verbunden sei, schreibt er. Er befürworte eine breite Debatte über das Thema. Das Departement des Innern (EDI) arbeitet nun einen indirekten Gegenvorschlag für eine erweiterte Widerspruchslösung aus. Sie soll im Herbst vorliegen.

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