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Das Reservekraftwerk in Birr
Legende: Das Reservekraftwerk in Birr. Keystone/Michael Buholzer
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Bundesverwaltungsgericht Bewilligung des Bundesrats für Notkraftwerk war illegal

BVG urteilt definitiv: Der Bundesrat hätte den Betrieb des Gas-Reservekraftwerks in Birr nicht bewilligen dürfen.

Im Februar 2022 hatte der Bundesrat Angst, der Schweiz könnte der Strom ausgehen. Er rief die Bevölkerung zum Stromsparen auf: «Energie ist knapp, verschwenden wir sie nicht», so lautete der Slogan. Energieministerin Simonetta Sommaruga gab Strom-Spartipps: Licht ausschalten, Wasser weniger heiss einstellen oder gar zu zweit duschen.

Während Letzteres für Belustigung sorgte, meinte es der Bundesrat durchaus ernst. Für den Notfall liess er Gas-Reservekraftwerke bauen, unter anderem in der aargauischen Gemeinde Birr.

Schwere Mangellage nicht belegt

Jetzt kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem abschliessenden Urteil zum Schluss, dass der Bundesrat es mit seiner Angst etwas übertrieben hat. Eine schwere Strommangellage sei nicht belegt.

Das sagt das UVEK auf Anfrage dazu:

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Letzten Winter habe nicht ausgeschlossen werden können, dass sich innert relativ kurzer Frist eine schwere Energiemangellage ergeben könnte. Eine nachträgliche Bewertung aus heutiger Sicht könne zu einem anderen Resultat gelangen. Dass der Bundesrat bereit sein wollte, um die nötige Stromproduktion zur Verfügung stellen zu können, sei umso wichtiger, als die Energiesparappelle bei der Bevölkerung wenig Wirkung gezeigt hätten.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bietet laut UVEK wertvolle Unterstützung für zukünftige Beurteilungen von Knappheiten. Die Faktenbasis einer drohenden Mangellage werde klarer dokumentiert.

Das Gericht gab damit einer Anwohnerin recht, die sich aus Angst vor Lärm und Umweltbedenken gegen die Betriebsbewilligung des Reservekraftwerks gewehrt hatte. Der Bundesrat hätte diese Betriebsbewilligung nicht erteilen dürfen, so das Gericht.

Bundesrat muss darlegen, inwiefern eine Mangellage droht

Für den Bundesrat ist das eine herbe Klatsche. Nicht nur suggeriert das Gericht, der Bundesrat sei übers Ziel hinausgeschossen, es legt den Finger auch auf einen Verfahrensfehler: Das zuständige Departement habe nicht dargelegt, nach welchen Kriterien es die Wahrscheinlichkeit eines Engpasses beurteile. Es war für das Gericht deshalb nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Annahmen der Bundesrat eine schwere Mangellage angenommen hatte. Allgemeine Verweise auf die politische Situation in Europa oder abgestellte Atomkraftwerke in Frankreich genügen laut Gericht nicht.

Schilder.
Legende: Plakaten mit den Energieempfehlungen des Bundesrates Ende August 2022. Keystone/Anthony Anex/Archiv

Für die Zukunft heisst das also: Reservekraftwerke dürfen nur betrieben werden, wenn der Bundesrat detailliert nachweist, inwiefern eine Mangellage droht.

Video
Archiv: Birr AG: Lärmmessung beim Notkraftwerk
Aus Schweiz aktuell vom 14.12.2023.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 7 Sekunden.

Rendez-vous 23.02.2024, 12:30 Uhr;kesm

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