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Bundesverwaltungsgericht Chancen auf Asyl haben nur Afghaninnen in der Schweiz

Das Asylgesuch muss in der Schweiz gestellt werden. Für humanitäre Visa im Ausland sind die Hürden sehr hoch.

Seit die Taliban wieder an der Macht sind, haben es Frauen in Afghanistan schwer: Sie dürfen nicht alleine reisen, müssen sich verschleiern, werden teils zwangsverheiratet und dürfen nicht studieren.

Doch ob sie deswegen Asyl in der Schweiz bekommen sollen, darüber tobt ein politischer Streit.

Afghaninnen erhalten Asyl – normalerweise

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) änderte letztes Jahr seine Praxis und gewährt Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl. Doch das gilt nur, wenn sie bereits in der Schweiz sind und ein Asylgesuch stellen können.

Aus dem Ausland kann man kein Asylgesuch stellen. Die einzige Möglichkeit ist das humanitäre Visum, das Afghaninnen aber nicht automatisch erhalten, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat.

Im konkreten Fall ging es um eine Witwe, die für sich und ihre Kinder auf der Schweizer Botschaft in Pakistan um humanitäre Visa gebeten hat. Sie erzählte, die Taliban hätten ihr Drohbriefe geschickt und ihr Haus angezündet.

Humanitäres Visum nur in speziellen Fällen

Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid des SEM, der Familie kein humanitäres Visum zu erteilen. Denn dieses sei für besonders gefährdete Einzelfälle gedacht, also für Personen, die stärker an Leib und Leben gefährdet sind als der Rest der Bevölkerung.

Beispielsweise hat ein afghanischer Staatsanwalt ein humanitäres Visum bekommen, weil er früher gegen die Taliban ermittelt hat. Auch eine bekannte Fernsehmoderatorin oder eine afghanische Frauenrechtlerin, deren vier Mitstreiterinnen von den Taliban getötet wurden, erhielten humanitäre Visa.

Afghanin sein allein reicht nicht

Die Witwe im konkreten Fall hingegen war Hausfrau. Für das Bundesverwaltungsgericht war deshalb nicht ersichtlich, warum sie ins Visier der Taliban geraten sein könnte.

Zwar sei die Situation für Frauen in Afghanistan schlimm, doch das treffe alle Frauen, nicht nur die Witwe. Das blosse Merkmal des weiblichen Geschlechts reiche nicht aus, eine Gefährdung zu begründen, so das Gericht.

Dieses Grundsatzurteil ist abschliessend und kann nicht angefochten werden. Eine legale Einreise ist Afghaninnen mit diesem Urteil nun deutlich erschwert.

Rendez-vous, 12.4.2024, 12:30 Uhr;kobt

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