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Ein Heilpraktiker in Solothurn muss sofort seine Praxis schliessen, weil er sich nicht an die Corona-Bestimmungen hielt (Symbolbild)
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 09.04.2021. Bild: Keystone/Archiv
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Corona-Bestimmungen missachtet Heilpraktiker in Solothurn muss Praxis schliessen

  • Der Kanton Solothurn hat beschlossen, eine Heilpraxis per sofort zu schliessen, weil deren Inhaber seine Dienstleistung ganz ohne Schutzmassnahmen ausübte.
  • Der Heilpraktiker, der traditionell-chinesische Medizin wie zum Beispiel Akupunktur anbietet, hatte auf der Website seiner Praxis eine Reihe von Links publiziert, die direkt zu Seiten von Corona-Leugnerinnen und -Leugnern führten.
  • Der Heilpraktiker und seine Assistentin trugen keine Schutzmaske, weil es aus ihrer Sicht die Pandemie gar nicht gebe.

Vergangene Wochenende führten das solothurnische Amt für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit der Polizei in der Praxis eine Kontrolle durch. Die Ämter hätten so auf Hinweise der Bevölkerung reagiert, heisst es beim Kanton.

Schliessung wegen Gesundheitsgefährdung

Die Behörden des Kantons Solothurn haben nun beschlossen, die Praxis zu schliessen. Es sei eine superprovisorischen Praxisschliessung verfügt worden, weil die Gesundheit von Klientinnen und Klienten akut gefährdet sei, heisst es beim Innendepartement.

Was mit der Praxis und dem Inhaber auf lange Sicht passiert, ist noch nicht klar, denn das Verfahren steht erst am Anfang. Das entsprechende Departement prüft zurzeit eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen Corona-Schutzmassnahmen. Das Spektrum der Strafe geht von einer einfachen Verwarnung bis hin zu einer saftigen Busse.

Er könnte seine Bewilligung permanent verlieren

Hinzu kommt, dass der Heilpraktiker auch seine Berufsausübungsbewilligung des Kantons verlieren könnte – vorübergehend oder sogar permanent und definitiv. In diesem Fall dürfte er nicht mehr praktizieren.

Auch wenn der Heilpraktiker kein Schulmediziner ist, untersteht er dem Gesundheitsgesetz und ist zum Beispiel auch von Krankenkassen anerkannt, zumindest von einer Zusatzversicherung.

Im Innendepartement heisst es, dies sei ein einzigartiger Fall. Natürlich gebe es immer wieder Probleme mit mangelhaften Schutzkonzepten, beispielsweise bei Einkaufsläden. Das Departement habe jedoch bis anhin noch nie einen Gesundheitsbetrieb ganz schliessen müssen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 09.04.2021, 06:30 Uhr

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