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Corona-Leaks: Entschlüsselung von E-Mails wurde verwehrt
Aus Echo der Zeit vom 27.07.2023. Bild: Keystone/PETER KLAUNZER
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Corona-Indiskretionen Sonderermittler wollte verschlüsselte E-Mails knacken lassen

Sonderstaatsanwalt Marti wollte auch an verschlüsselte E-Mails des Berset-Sprechers heran. Die Bundesbehörde BIT lehnte ab, wie sie zu einem «Tages-Anzeiger»-Bericht erklärt.

In der ganzen Affäre geht es um die Frage, ob ein Bundesratssprecher beim Weitergeben von Corona-Informationen an Medienschaffende zu weit gegangen ist. Es geht aber auch um die Frage, wie weit ein Sonderstaatsanwalt bei seinen Ermittlungen gehen darf.

Der inzwischen zurückgetretene Sonderanwalt Peter Marti verdächtigte den früheren Bundesratssprecher Peter Lauener der Amtsgeheimnisverletzung, die er im Vorfeld von Corona-Entscheidungen des Bundesrates begangen haben soll.

Marti wolle an verschlüsselte Korrespondenz ran

Marti ging bei seinen Ermittlungen zum Teil recht forsch vor. Wie der «Tages-Anzeiger» heute Donnerstag bekannt machte, wollte der Sonderermittler auch E-Mails von Lauener auswerten lassen, die verschlüsselt waren. Dafür hätte er aber die Mithilfe des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) gebraucht.

Peter Marti.
Legende: Sonderermittler Peter Marti blitzte offensichtlich mit seinem Versuch ab, auch verschlüsselte Korrespondenz des damaligen Bundesratssprechers Peter Lauener lesen zu können. SRF/Tagesschau

Wie das Bundesamt heute Abend auf Anfrage von Radio SRF schreibt, hat es dieses Vorhaben aber abgelehnt und keine Entschlüsselung der E-Mails vorgenommen. Weitere Informationen will das Amt dazu nicht geben, aber offenbar waren die rechtlichen und moralischen Bedenken gegen einen solchen Eingriff zu gross.

Strafverfahren gegen Lauener blockiert

Wie es in der ganzen Affäre um Corona-Indisikretionen weitergeht, ist derzeit noch immer offen. Denn das zuständige Gericht im Kanton Bern muss entscheiden, ob es überhaupt zulässig war, dass der Sonderermittler so viele nicht verschlüsselte E-Mails von Lauener ausgewertet hat. Solange dieser Entscheid ausstehend ist, kann das Strafverfahren gegen Lauener nicht weitergeführt werden.

Echo der Zeit, 27.07.2023, 18:00 Uhr

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