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Corona-Schutzkonzepte Diese Regeln gelten ab heute bei den Grossveranstaltungen

Ab dem 1. Oktober sind in der Schweiz Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt. Der Bund hat dafür einige Leitplanken gesetzt: Es muss jeweils ein Schutzkonzept vorliegen und mit wenigen Ausnahmen gilt eine Sitzplatzpflicht. Zuschauer in der nationalen Eishockey- und Fussballliga müssen zudem Masken tragen. In der Detailumsetzung gibt es einige Unterschiede zwischen den Kantonen, wie unsere Auswahl zeigt:

Basel-Stadt: Gesuche müssen drei Wochen vorher eingereicht werden, über eine Bewilligung entscheidet das Gesundheitsdepartement. Bereits erlaubt wurde das erste Fussballspiel im St. Jakob-Park am Sonntag, 4. Oktober. 17'057 Zuschauer dürfen eingelassen werden und müssen im Schachbrettmuster mit jeweils einem freien Platz zwischen zwei Besuchern sitzen. Weiter gilt eine Maskenpflicht im und um das Stadion.

Luzern: Für eine Bewilligung braucht es zwingend Sitzplätze, die einer Person zugeteilt werden können. Bei Spielen des FC Luzern in der Swissporarena wird nur jeder zweite Sitzplatz belegt. Eine Ausnahme ist der VIP-Bereich. Damit können bis zu 7300 Sitzplätze belegt werden, was 51 Prozent der Kapazität entspricht. Stehplätze wird es bis auf Weiteres keine geben.

Im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) gilt ab Eintritt in den Konzerttrakt bis zum Austritt eine Maskenpflicht auch während der Konzerte. Auf Pausen und Barbetrieb im Konzerttrakt wird verzichtet. Die Kontaktdaten jedes Besuchers werden erfasst, die Tickets sind personalisiert und auf einen Sitzplatz ausgestellt. Damit können alle rund 1900 Plätze belegt werden.

Zürich: Die Kantonsregierung ist daran interessiert, Grossveranstaltungen zu ermöglichen – und nicht zu verhindern. Sie betont denn auch, dass die ganze Veranstaltungs-, Kultur- und Sportbranche eine wirtschaftliche Bedeutung für den Kanton habe. Das Bewilligungsverfahren soll deshalb möglichst unbürokratisch ablaufen. Veranstalter können ihr Gesuch direkt bei der Staatskanzlei einreichen, danach wird die «Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen» prüfen, ob das Schutzkonzept ausreicht.

Über eine Bewilligung entscheidet am Schluss die zuständige Regierungsdirektion – oder in Streitfällen der Gesamtregierungsrat. Allerdings betont die Zürcher Regierung: Wenn die Fallzahlen wieder ansteigen sollten, müssten die Schutzmassnahmen für Grossveranstaltungen verstärkt werden – und die Hürden wären wieder etwas höher.

Sitzende Zuschauer mit Abstand in einem Stadion
Legende: Sitzpflicht, Abstände und Masken gelten ab 1. Oktober bei Grossveranstaltungen. Keystone

Bern: Wer eine Grossveranstaltung mit über 1000 Personen besucht, muss eine Maske tragen. Damit sollen bei einem positiven Coronafall deutlich weniger Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Grossveranstaltungen brauchen eine Bewilligung, die kurzfristig widerrufen werden kann. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu erfassen.

Freiburg: Das Schutzkonzept des Eishockeyvereins Fribourg-Gottéron ist das Musterbeispiel für Grossveranstaltungen im Kanton. Das Stadion darf zu zwei Dritteln belegt werden und es gilt eine Maskenpflicht in und um das Stadion. In diese Zone darf nur eintreten, wer ein personalisiertes Ticket besitzt und beim Temperaturmessen vor Ort nicht mehr als 37.5 Grad hat.

Wallis: Wer eine Veranstaltung plant, muss sich bei einer spezialisierten Dienststelle melden, welche die Grossanlässe koordiniert. Sobald die Bewilligung erteilt wurde, kommt eine Taskforce zum Einsatz, welche die Entwicklung der Situation überwacht und konkrete Vorgaben oder Massnahmen definiert.

Tessin: Betroffen sind vor allem Sportanlässe, sodass sich für die drei Stadien folgende Lösung ergeben haben: Es gilt Maskenpflicht, es braucht Teilnehmerlisten und Sitzplätze müssen mit Abstand besetzt werden. Somit sind jeweils zwei Drittel der Sitzplätze benutzbar. Das bedeutet für die Hockeyfans von Ambrì-Piotta, dass im Stadion Valascia 3100 Besucherinnen und Besucher Platz finden.

Westschweiz: In den Kantonen der Romandie wurde die grossen anstehenden Veranstaltungen (Fussball- und Eishockeyspiele) bewilligt. Die Zuschauerkapazität hängt von den baulichen Voraussetzungen wie Grösse oder Zahl der Eingänge in den Stadien ab, deshalb gelten unterschiedliche Zahlen: So werden den Heimspielen des Hockey-Clubs Servette im Les Vernets maximal 4100 Zuschauer beiwohnen können (statt 7130). In der Vaudoise aréna, wo der Hockey-Club Lausanne spielt, sind 5315 Zuschauer zugelassen (Kapazität 9600). Und im Fussball-Station Stade de Genève, wo der FC Servette spielt, sind maximal 19'300 Zuschauer erlaubt (Kapazität 28'833).

Blick ins Ausland

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In Frankreich dürfen in zahlreichen Grossstädten nur noch 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer ins Stadion, so auch beim French Open in Paris.

In Deutschland sind maximal 20 Prozent der Zuschauerkapazität erlaubt. Verschiedene Regionen haben sogar wieder Geisterspiele angeordnet.

Österreich hat die Zuschauerzahlen erneut eingeschränkt: Erlaubt sind noch 1500 Besucherinnen und Besucher in Hallen, 3000 im Freien.

Die Niederlande haben neue Einschränkungen erlassen: Seit Dienstag sind bei allen Sportveranstaltungen überhaupt keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr erlaubt.

G_200902_Corona_Grossanlässe_ysoGrossveranstaltungenQuelle: Bundesrat, 02.09.20nur SitzplätzeMaskenpflichtKonsumation nur sitzendRegelverstosswird geahndetkeine Gästefansmaximal 2/3 der Sitzplätze besetztEinheitliche Regeln für Fussball- und Eishockey-ProfiligenSchutzkonzeptepidemiologischeLagefunktionierendesContact Tracingnur Sitzplätze(Ausnahmen möglich)Voraussetzungen für nötige KantonsbewilligungAb 1. Oktober wieder möglichTheaterKonzerteKongressereligiöse FeiernSportanlässe

Tagesschau, 24.09.2020, 19:30 Uhr ; 

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