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Coronavirus – Drastische Massnahmen beschlossen
Aus Rendez-vous vom 28.02.2020. Bild: Keystone
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Coronavirus in der Schweiz Die aktuellen Massnahmen und Auswirkungen im Überblick

Was hat der Bundesrat beschlossen? Grossanlässe mit über tausend Besuchern dürfen wegen der Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz bis Mitte März nicht stattfinden. Das Verbot gilt seit Freitag um 10 Uhr und vorläufig bis mindestens am 15. März. Der Bundesrat hat das am letzten Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen.

Was passiert mit kleineren Veranstaltungen? Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen.

Auf welcher Grundlage hat der Bundesrat entschieden? Das Verbot stützt sich auf das Epidemiengesetz. Dieses lässt bei «besonderen Lagen» zu, dass der Bund von den Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann, darunter Veranstaltungsverbote. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere. Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften.

Was passiert, wenn sich die Lage verschärft? Das Verbot gilt vorläufig für zwei Wochen – Bundesrat Berset sagte aber mehrmals: Die Lage werde laufend neu beurteilt. Die aktuelle Lage ist basierend auf dem Schweizer Epidemiengesetz Stufe zwei von drei. In der höchsten Stufe könnte der Bund Notrecht anwenden, also Massnahmen gegen eine Pandemie ergreifen, für die es keine Grundlage in den Gesetzen gibt. Davon sei man aber zurzeit noch weit entfernt.

Wo gibt es kein Verbot? Das Verbot gilt nicht für Bahnhöfe, Züge, Skiorte oder Bürogebäude. Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, so die Begründung des BAG (Bundesamt für Gesundheit).

Wie handeln die Gemeinden? Einige Kantone und Ortschaften gehen weiter als der Bundesrat. So sind in Chur bereits Anlässe mit mehr als 50 Personen untersagt. Im Kanton Bern sind Anlässe nur noch erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass der Veranstalter die Identität von allen Teilnehmenden kennt.

Wie viele Infizierte gibt es in der Schweiz? Zur Zahl der Corona-Fälle gibt es unterschiedliche Angaben. Laut Information des Bundesamtes für Gesundheit vom Samstagmorgen gibt es acht bestätigte Fälle. In vier weiteren Fällen gibt es bereits positive Tests aus Kantonen, die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor in Genf steht aber noch aus. Mehr als hundert Personen befinden sich in Quarantäne. Von einer hohen Dunkelziffer gehen die Schweizer Behörden nicht aus. Im Gegensatz zu Italien oder Deutschland lässt sich bei den zurzeit bekannten Schweizer Fällen nachvollziehen, wo die Betroffenen sich angesteckt haben.

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