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Covid-19-Gesetz Nationalrat will keine Lockerungen ins Gesetz schreiben

  • Der Nationalrat sagte am Montag mit 149 zu 39 Stimmen und zwei Enthaltungen Ja zum aktualisierten Covid-19-Gesetz.
  • Öffnungsschritte wie die Aufhebung der Homeofficepflicht ins Covid-19-Gesetz zu schreiben, lehnte der Nationalrat aber ab.
  • Er will jedoch wie der Ständerat, dass Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden, sobald alle willigen Erwachsenen geimpft sind.

Vor allem die SVP wollte aber wie bereits im Frühling konkrete Öffnungsschritte im Covid-19-Gesetz verankern. Sie forderte angesichts der sinkenden Fallzahlen und dem Vorankommen des Impfens die Rückkehr zur Normalität und Lockerungen, unter anderem der Masken- und Homeofficepflicht.

«Die bisherigen Öffnungsschritte des Bundesrates gehen zu wenig weit», sagte Diana Gutjahr (SVP/TG). «Es wäre angezeigt, schneller zu reagieren.»

SVP will öffnen, SP mahnt zur Vorsicht

Für die SP-Fraktion mahnte Sandra Locher Benguerel (SP/GR) aber zur Vorsicht auf dem den Weg der Öffnungen. «Trotz der positiven Entwicklung gibt es noch Ungewissheiten.» Das Drei-Phasen-Modell des Bundesrates reiche aus als Grundlage für Öffnungen.

Auch Meret Schneider (Grüne/ZH) warnte davor, Daten und Lockerungsschritte ins Gesetz zu schreiben. Auch Thomas Brunner (GLP/SG) forderte, sich beim Öffnen an der Leitlinie der Vernunft und nicht an jener des politischen Schaulaufens zu orientieren.

Kein «Mikromanagement» der Pandemie

Philipp Kutter (Mitte/ZH) sprach von einer unspektakulären Vorlage. Auch die Mitte lehnte die Öffnungsanträge der SVP ab. Damit würde das Parlament «ins Mikromanagement abgleiten». In Krisenlagen müsse die Exekutive das Zepter in die Hand nehmen.

Die Einzelanträge für Öffnungen seien zum Teil völlig widersprüchlich, konstatierte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Er erbat sich von Finanzminister Ueli Maurer eine Road Map zur Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung und der Maskenpflicht im Freien.

Bundesrat mahnt zu Flexibilität

Die Einzelanträge lägen zwar insgesamt auf der Linie des Bundesrates, der auch zur Normalität zurückkehren wolle, sagte der angesprochene Maurer. «Allerdings haben wir immer noch eine gewisse Unsicherheit und müssen möglicherweise flexibel reagieren können», gab er zu bedenken, weshalb die Anträge abzulehnen seien. Auch müssten die Schritte mit den Kantonen abgesprochen werden.

Keine Einschränkungen für die «drei G»

Ganz ohne Vorgaben für Öffnungen macht es das Parlament aber nicht. Auf Antrag von SVP, Mitte und FDP übernahm der Nationalrat eine Bestimmung des Ständerats, wonach Kapazitätsbegrenzungen für Anlässe und öffentliche Einrichtungen aufgehoben werden sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen ihre Spitze erhalten haben.

Noch eine zweite Bestimmung übernahm der Nationalrat von der kleinen Kammer, auch hier auf Antrag einer bürgerlichen Minderheit: Wer eine Impfung, einen negativen Test oder eine Genesung von Covid-19 belegen kann, soll von Zugangsbeschränkungen ausgenommen sein.

Gesetzliche Vorgaben zur Nutzung des Covid-Zertifikats wollte der Nationalrat aber nicht machen. Anträge, die verlangten, das Zertifikat dürfe nur für Grossanlässe in Innenräumen, Auslandsreisen und an Tanzanlässen genutzt werden, lehnte er ab.

Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Hilfen für Sport, Kultur und Co.

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Erwerbstätige, die wegen der Schutzmassnahmen gegen die Pandemie nicht arbeiten oder ihre Arbeit erheblich einschränken müssen, sollen statt bis Ende Juni bis Ende Dezember Erwerbsersatz erhalten können.

Eingewilligt hat das Parlament auch, bei den À-fonds-perdu-Beiträgen für den professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport die Obergrenze von 115 Millionen Franken aufzuheben.

Es ist nicht die einzige Differenz zum Ständerat. Menschen mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, will der Nationalrat noch bis Ende Jahr statt bis noch Ende Juni mit einer höheren Entschädigung unterstützen.

Wer seine Arbeit verliert, hätte nach dem Willen von SP, Grünen und GLP noch länger auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung Anspruch erhalten sollen. Die auf März, April und Mai 2021 beschränkte Unterstützung wollte diese Minderheit bis Ende Jahr verlängern, unterlag aber.

Die von der Mehrheit der Wissenschaftskommission (WBK-N) beantragte Unterstützung für die Kultur bis Ende April 2022 beschloss der Rat mit knappem Mehr. Auch hier muss der Ständerat noch entscheiden.

Tagesschau, 07.06.2021, 19.30 Uhr ; 

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