Michael Mettler im Kanton St. Gallen bekommt für sein Reisebüro mehrere hunderttausend Franken Härtefallgeld. Unkompliziert. Rasch. Der Kanton hat sich bei der Vergabe von Härtefallgeld an den Vorgaben des Bundes orientiert. Massgebend ist der Umsatz der Jahre 2018 und 2019.
Anders bei René Bättig. Sein Kanton, Schaffhausen, zahlt ihm vorerst kein Härtefallgeld aus. Sein Gesuch wurde abgelehnt. Weil er, für einen nicht behördlich geschlossenen Betrieb, noch zu viele Reserven aufweise. Bis auf die Höhe des Eigenkapitals seiner Unternehmen muss er Reserven abbauen. So will es der Kanton.
Von Kanton zu Kanton verschieden
Das Dilemma ist ersichtlich: Zwei Reisebüros, zwei Kantone, komplett verschiedene Härtefallregelungen. Auch wenn die Standorte nur gerade 60 Kilometer Luftlinie voneinander trennen, interpretieren die Kantone Schaffhausen und St. Gallen die Härtefallregeln komplett anders.
Wie eine «Kassensturz»-Umfrage unter 20 Deutschschweizer Kantonen zeigt: Jeder Stand hat seine eigenen Regeln und Vorschriften, wenn es um die Hilfe bezüglich Härtefällen geht. Und auch wenn der Bund erst letzte Woche die Hilfe auf zehn Milliarden Franken aufgestockt hat, bei den Betroffenen kommt zum Teil nichts oder zu wenig an.
Wunsch nach Lösung auf Bundesebene
Für Sarah Weidmann ist das ein unhaltbarer Zustand. Die Geschäftsleiterin eines Reisebüros koordiniert die Taskforces der Reisebranche. Sie hat den Überblick, was wie in welchem Kanton in Sachen Härtefallgeldern läuft. Nur schon bei der Antragsstellung herrsche ein föderalistischer Flickenteppich.
«Wir haben Kantone, wo eine Liquiditätsplanung eingereicht werden muss. In anderen das Budget. Bei anderen nur der Umsatz. Und jetzt, bei der Auszahlung, werden wieder unterschiedliche Massstäbe angewendet.»
Für die meisten angefragten Vertreter der Reisebranche ist klar: Kantonale Lösungen seien der falsche Ansatz und wettbewerbsverzerrend. Eine Lösung auf Bundesebene müsste her.