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Hilfe wegen Corona So unterschiedlich sind die Regeln für Härtefälle in den Kantonen

Nicht alle Kantone unterstützen die in Not geratenen Unternehmen gleichermassen. Das zeigt eine Übersicht.

Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, zusätzlich finanziell unterstützen. Er stockt das Budget für Unternehmen und Personen, die besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, um weitere 600 Millionen Franken auf. Dabei übernimmt er zwei Drittel der Gesamtkosten.

Alle Kantone müssen sich nach der Härtefallregelung des Bundes richten. Sie unterstützen die wegen er Coronapandemie in Not geratenen Unternehmen jedoch nicht gleichermassen.

Die Übersicht über die Deutschschweizer Kantone

AG: Die Regierung plant weitere Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen. Sie will rasch die dazu nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen ausarbeiten, in Abstimmung mit den nun vom Bund vorgesehenen Massnahmen. Über allfällige Kredite muss dann das Kantonsparlament entscheiden.

Bereits im vergangenen April hatte der Regierungsrat ein Hilfspaket für die Aargauer Wirtschaft beschlossen, dies in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes. Der Grosse Rat bewilligte für eine erste Etappe 150 Millionen Franken. Teils seien die Unterstützungsmassnahmen jedoch schon ausgelaufen.

Was ist ein Härtefall?

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Im Covid-19-Gesetz, das Ende September vom Parlament verabschiedet wurde, ist vorgesehen, dass Bund und Kantone «in Härtefällen» gemeinsam Unternehmen finanziell unterstützen können. Das gilt für Unternehmen, die besonders hart von den Folgen der Pandemie getroffen worden sind.

Namentlich erwähnt werden im Gesetz die Eventbranche, die Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Ein Härtefall liegt vor, wenn das Unternehmen verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat.

AI: Die Regierung, also die Standeskommission, hat bereits im März beschlossen, dass Härtefälle mit Mitteln des Fonds für Wirtschaftsförderung unterstützt werden können. Krisengeplagte Firmen sämtlicher Branchen können beim Amt für Wirtschaft Anträge auf Unterstützung stellen, welche individuell geprüft werden.

AR: Gemeinsam mit der Stiftung Wirtschaftsförderung Appenzell Ausserrhoden und weiteren Stiftungen hat die Ausserrhoder Regierung einen «Corona-Nothilfefonds» mit 1.75 Millionen Franken geäufnet. Dieser sieht auch Beiträge von maximal 10'000 Franken für Härtefälle vor. Diese Gelder müssen nicht zurückbezahlt werden. Bis im Oktober gingen einige Dutzend Gesuche von Kleinst- und Einzelunternehmen ein.

BE: Die Berner Kantonsregierung ist nicht vollständig zufrieden mit der Härtefallregelung des Bundes. Bis Unternehmen von dieser Hilfe profitieren könnten, dauere es zu lange, so der Regierungsrat. Er fordert vom Bundesrat, die Covid-19-Kredite zu reaktivieren. Diese würden schnellere Hilfe gewährleisten. Ob der Kanton Bern als Ergänzung zum Härtefallprogramm des Bundes auch selbst Unternehmen unterstützt, sei noch in Abklärung, teilte der Regierungsrat mit. Im Vordergrund stünden Massnahmen für die Zulieferindustrie sowie die Tourismusbranche.$

BL: Im Kanton Baselland gibt es Ende November eine Volksabstimmung über die sogenannte Drittels-Lösung. Diese sieht vor, dass der Vermieter einer Geschäftsliegenschaft auf einen Drittel der Miete verzichtet. In diesem Fall übernimmt der Kanton das zweite Drittel, der Rest bleibt beim Mieter. Die Regelung gilt für die Zeit der besonderen Lage von April bis Mitte Juni.

Ausserdem hat Baselland seinen Firmen Notkredite in Millionenhöhe gewährt und ist nun daran, die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefälle auszuarbeiten. Wie viel Baselland zur Verfügung stellen will, ist noch unklar.

So unterstützt der Bund Unternehmen bereits

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Der Bund hilft notleidenden Unternehmen bereits heute tatkräftig. So finanziert die öffentliche Hand beispielsweise bei der Kurzarbeitsentschädigung einen Teil des Lohns von Angestellten, die auf Kurzarbeit gesetzt sind. Und bei den Covid-19-Krediten bürgt der Bund für den Grossteil der gewährten Beträge.

BS: Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an der Härtefallregelung des Bundes mit 15 Millionen Franken für die Hotellerie, Gastronomie und Tourismusbranche. Die Regelung tratt bereits am 1. November in Kraft.

Während der ersten Coronawelle hat die Basler Regierung zudem 18 Millionen Franken bereitgestellt, um Mietzinssenkungen für Geschäftsliegenschaften mitzufinanzieren, vorausgesetzt der Vermieter verzichtet auf einen Drittel der Miete. Zudem bürgt der Stadtkanton für Kredite zugunsten der Wirtschaft bis zu einer Gesamtsumme von 50 Millionen Franken.

Baselbieter Unternehmen, die von den Folgen der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind, sollen vom Kanton mit Bürgschaften und Beiträgen à-fonds-perdu unterstützt werden. Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat für Corona-Härtefallhilfen 12.7 Millionen Franken. Knapp die Hälfte davon bezahlt voraussichtlich der Bund.

Ein Unternehmen hat Anspruch auf die Härtefallhilfe, wenn es verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. Ausserdem hat Baselland seinen Firmen Notkredite in Millionenhöhe gewährt und ist nun daran, die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefälle auszuarbeiten. Wie viel Baselland zur Verfügung stellen will, ist noch unklar.

FR: Die Freiburger Kantonsregierung möchte die Kriterien für die Härtefallverordnung des Bundes lockern und aufstocken. Freiburg hat im Vergleich zu anderen Kantonen bereits einige Mittel für Unternehmen und Härtefälle gesprochen. Das Kantonsparlament segnete im Oktober einen Wiederankurblungsplan für die Freiburger Wirtschaft im Umfang von über 63 Millionen Franken ab. Dieser beinhaltet unter anderem Steuersenkungen, Einkaufsgutscheine für die Bevölkerung oder Beiträge, um Forschung und Entwicklung bei den Firmen zu unterstützen.

Zusätzlich stehen insgesamt A-Fonds-perdu-Beträge von 23 Millionen Franken zur Verfügung für Härtefälle und Unternehmen, die Anfang November schliessen mussten. Unabhängig von der Branche können Firmen solche Beiträge erhalten, wenn sie mindestens 40 Prozent des Umsatzes verloren haben. Sie sind plafoniert auf 10 Prozent des Umsatzes und maximal 500'000 Franken.

GL: Bereits Ende März äufnete der Kanton Glarus einen Fonds für Selbständigerwerbenden mit 2.5 Millionen Franken. Diesen Fonds will die Regierung nun mit 1.9 Millionen Franken aufstocken und ihn in einen Spezialfonds für Härtefälle umwandeln. Betroffene Unternehmen erhalten A-Fonds-Perdu-Beiträge von maximal 10 Prozent des Umsatzes von 2019 oder höchstens 500'000 Franken. Das Parlament und abschliessend die Landsgemeinde müssen die Beträge noch gutheissen.

GR: Graubünden hat bereits im Frühsommer einen kantonalen Härtefallfond eingerichtet und damit zehn Millionen Franken als Hilfe für kleinere Unternehmen gesprochen, die schwer von der Krise betroffen sind. Bis Ende Oktober sind gegen 130 Gesuche eingegangen, zwei Drittel davon sind bereits behandelt und 770‘000 Franken ausbezahlt worden. Der Vorschlag des Bundes zur Härtefallregelung werde aktuell von der Regierung geprüft, heisst es beim zuständigen Departement.

LU: Der Luzerner Regierungsrat schlägt dem Parlament vor 25 Millionen Franken für Härtefälle bereitzustellen. Im Kanton Luzern dürfen Regierungsrat und Kantonsrat maximal genau diese Summe ausgeben, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt.

NW: Die Regierung prüft, welche gesetzlichen Vorlagen für eine Härtefallregelung notwendig sind.

OW: Die Regierung prüft, welche gesetzlichen Vorlagen für eine Härtefallregelung notwendig sind.

SH: Im Kanton Schaffhausen freut sich der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Ernst Landolt, dass der Bund mehr Geld für Härtefälle vorsieht. Der Kanton Schaffhausen erhalte so vom Bund voraussichtlich 7 Millionen Franken über. «Das ist eine gute Nachricht, die von Bundesbern kommt», so Landolt.

Der Kanton selbst hat bereits im Frühling 50 Millionen Franken als Nothilfe für Unternehmen bereitgestellt. Bis jetzt seien davon aber erst 10 Millionen Franken ausbezahlt worden. Zur Zeit, so Landolt weiter, würden die Gesuche aber wieder zunehmen. «Wir sind daran, sie zu prüfen».

SG: Die St. Galler Regierung klärt den Rahmen für die Härtefallregelung, heisst es in einer Mitteilung. Sie stimme der grundsätzlichen Stossrichtung des Vorschlags zu und habe vorerst Branchen bestimmt, für welche sie Unterstützungsgelder prüfen wolle. Dazu gehören die Gastronomie, die Hotellerie, die Reiseveranstalter, die Marktfahrer und die Eventbranche.

SO: Der Solothurner Regierungsrat prüft Stützungsmassnahmen für die Wirtschaft. Das Solothurner Parlament, der Kantonsrat, hat einen dringlichen Auftrag Anfang November einstimmig für erheblich erklärt und damit an die Regierung überwiesen. In der Begründung hiess es, ohne Gegensteuer müssten Unternehmen Konkurs anmelden, die in normalen Zeiten Gewinn erwirtschaftet hätten und viele Arbeitsplätze anbieten. Die Liste der betroffenen Branchen – etwa Car-Unternehmen, Firmen aus dem Event-Bereich oder die Gastronomie – sei lang.

SZ: Der Kanton hat eine Absichtserklärung abgegeben: Bisher gab der Kanton bekannt, dass er ungefähr zwei bis vier Millionen Franken bereitstellen würde. Am Montag werden allerdings neue Eckwerte bekannt.

TG: Der Kanton Thurgau hat mit dem Überschuss aus der Rechnung 2019 einen Spezialfonds für Härtefälle mit 20 Millionen Franken geäufnet. Damit übernimmt der Kanton Solidarbürgschaften bei Bankkrediten. A-fonds-perdu-Beiträge sind aber nicht vorgesehen.

UR: Der Kanton hat bereits einen Härtefallfonds eingerichtet – im Umfang von einer Million Franken.

VS: Das Walliser Kantonsparlament hat am vergangenen Freitag praktisch ohne Gegenstimmen der Schaffung einer «finanzpolitischen Reserve» zugestimmt. Die Reserve wird mit einem Anfangsbetrag von 132 Millionen Franken dotiert. Mit diesem Instrument kann der Kanton Wallis im Krisenfall – etwa bei Unwettern oder einer Pandemie – auf seine Ersparnisse zurückgreifen, ohne dabei das Gleichgewicht der Kantonsfinanzen zu gefährden.

Der Kanton Wallis hat damit die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Unternehmen zu entschädigen, die besonders unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Bereits am letzten Mittwoch hatte das Walliser Parlament zudem einen Nachtragskredit über 122 Millionen Franken für die Bewältigung der Corona-Krise gesprochen.

ZG: Die Regierung beantragt beim Parlament 44 Millionen Franken – 40 Millionen als Darlehen, vier Millionen als A-fonds-perdu-Beiträge. Die Zuger Finanzdirektion beantragt nun neu der Regierung den Betrag auf 66.7 Millionen Franken zu erhöhen, falls der Bund die Finanzierung der Härtefälle erhöht.

ZH: Der Zürcher Regierungsrat unterstützt auch weiterhin Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Not geraten sind. So hat die Zürcher Finanzdirektion am letzten Donnerstag mitgeteilt, dass sich der Kanton an der Härtefallregelung des Bundes beteiligen wird. Eine entsprechende Vorlage soll demnächst ins Kantonsparlament gelangen.

Bis diese greift, führt der Kanton Zürich seine eigenen Massnahmen weiter. So garantiert er auch weiterhin zu 85 Prozent für Kredite, die betroffene Firmen bei ihrer Bank aufnehmen können, und zwar bis zum 31. März 2021. Ausserdem verlängert er die kantonale Soforthilfe für Selbständigerwerbende. Er hat den Gemeinden dafür 15 Millionen Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende zur Verfügung gestellt. Davon sind noch 2,5 Millionen Franken vorhanden. Die Gemeinden können diese Gelder noch bis Ende Jahr beziehen und an Betroffene verteilen.

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Samstagsrundschau, 7.11.2020, 11:30 Uhr/ HeueMorgen, 19.11.2020, 06:00 Uhr ; 

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