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Datenmissbrauch bei Facebook Der Schweizer Datenschützer gibt Entwarnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, gibt Entwarnung.
  • Bisher gebe es keine Hinweise, dass die Schweiz vom Missbrauch von Facebook-Daten zu Wahlkampfzwecken betroffen sei.
  • Lobsiger hat die politischen Parteien hierzulande schon im Herbst zu Transparenz verpflichtet.

Der mutmassliche Missbrauch von 50 Millionen Facebook-Datensätzen durch die britische Firma Cambridge Analytica beschränkt sich offenbar auf den englischsprachigen Raum. Dies sagt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Es gebe keine Indizien dafür, dass die Firma auch unter Schweizer Usern aktiv gewesen sei.

In Kontakt mit Behörden in der EU

Lobsiger sagte, er stehe im Kontakt mit den Datenschutzbehörden in der EU, um Informationen auszutauschen. Schon im vergangenen Oktober habe er sich an politische Parteien und Veranstalter von politischen Kampagnen in der Schweiz gewandt.

In einem Merkblatt habe er die Datenschutzanforderungen für sogenannte «Kampagnentools» festgehalten. Mit solchen Tools werden persönliche Daten für politische Zwecke verarbeitet. «Es geht vor allem darum, dass politisches Marketing sauber deklariert, transparent gemacht und nachher natürlich auch so eingesetzt wird.»

Mit Kampagnentools dürften nur Daten von Personen verarbeitet werden, die ausdrücklich ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Zum Beispiel, indem sie ein Häkchen unter eine Erklärung setzen, wonach ihre hinterlegten Daten zu Kampagnenzwecken verarbeitet werden, heisst es auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten. «Zudem müssen die Risiken transparent gemacht werden. Derjenige, der die Modelle betreibt, muss transparent machen, um welche Risiken es geht und vor allem, welche Schutzmassnahmen er vorsieht», so Lobsiger.

Die Risiken müssen transparent gemacht werden.
Autor: Adrian Lobsiger Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Ebenfalls bereits im Herbst habe er gefordert, dass die Betreiber von grossen Internet-Plattformen über eine Vertretung in der Schweiz verfügen müssten. Damit meine er mehr als einfach ein Postfach oder eine Postadresse, betont Lobsiger. «Man muss verlangen, dass jemand mit einem Anwalt oder einem Treuhänder einen Vertreter in der Schweiz hat.»

Auf diese Weise wäre es einfacher, sich als Datenschutzbehörde an die Betreiber von solchen Internet-Plattformen zu wenden, sagt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

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