Mieter würden kaum von einem sinkenden Referenzzinssatz profitieren, sagt Donato Scognamiglio vom Informationszentrum für Immobilien. Er hat untersucht, ob die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen im Zeitraum von 2011 bis 2014 günstiger geworden sind. In der Zeit sank der Referenzzinssatz deutlich.
«Wir haben festgestellt, dass es etwa bei einem Viertel der Mietverhältnisse zu einer Senkung gekommen ist», sagt Scognamiglio. In drei Vierteln der Fälle seien die Mieten jedoch gleich geblieben oder sogar gestiegen.
Mehrheit fordert keine Zinssenkung
Er hat eine mögliche Erklärung dafür: «Das Mietervolk in der Schweiz wehrt sich nicht, und die Mieter vergleichen die Mieten, die sie zahlen, oft auch mit den aktuellen Marktmieten.»
Dabei stellten viele fest, dass sie auf dem Markt meistens mehr Miete bezahlen müssten für eine vergleichbare Wohnung. Denn bei Neuvermietungen sind die Vermieter weitgehend frei, was Höhe der Miete angehe.
Seit gut einem Jahr liegt der Referenzzinssatz nun auf dem historischen Tief von 1,75 Prozent. Somit hätten viele Mieter eine Senkung zugute. Doch die Hausbesitzer müssten den tiefen Zins nicht automatisch weitergeben, erklärt Cipriano Alvarez vom Bundesamt für Wohnungswesen.
Angst vor Krach mit dem Vermieter
Er stellt immer wieder fest: «Es gibt auch Fälle, bei denen die Mieter gar nicht wissen, dass sie berechtigt wären, eine Senkung zu verlangen.» Andere Mieter wiederum sagten, «ich will mich nicht mit meinem Vermieter anlegen und mein Recht lieber nicht einverlangen», so Alvarez.
Eine automatische Senkung der Mieten kommt vor allem bei Genossenschaften vor, oder aber bei Wohnungen im Besitz der öffentlichen Hand, mit denen keine maximale Rendite erzielt werden muss. Bei den grossen institutionellen Liegenschaftsbesitzern, Pensionskassen oder Versicherungen ist es üblich, dass die Mieter den Anspruch einfordern müssen.
Keine automatische Senkung der Mieten
Die Versicherung Axa Winterthur hat die Senkungen des Referenzzinssatzes bis auf 2 Prozent hinunter automatisch an alle ihre 20'000 Mieter weitergegeben. Seither aber verzichte man aufgrund der unsicheren Zinsentwicklung auf diese automatische Anpassung, heisst es bei Axa auf Anfrage; man gewähre Zinssenkungen nur noch auf Aufforderung des Mieters. Auch andere befragte grosse Liegenschaftsbesitzer wie Pensionskassen, Versicherungen und andere institutionelle Anleger geben Zinssenkungen nur auf Aufforderung hin weiter. Bei der Migros Pensionskasse etwa, die rund 13'000 Wohnungen besitzt, wurde bei der letzten Senkung des Referenzzinssatzes im Jahr 2015 keine flächendeckende Mietzinsreduktion gewährt. Der Leiter Immobilien der Migros-PK, Reto Schär, sagt dazu: «Es ist immer eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Mietern und unseren Destinatären.» Das bedeutet: Die Pensionskassen brauchen Rendite, damit sie ihre Vorsorgeverpflichtungen erfüllen können, und das ist im jetzigen Tiefzinsumfeld schwierig. Deshalb sind sie froh, wenn nur ein kleiner Teil der Mieter seinen Anspruch auf tiefere Mieten auch tatsächlich geltend macht. |