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Digitaler Ausweis Mit der neuen E-ID wird alles anders

Vor drei Jahren wurde das Gesetz zur elektronischen Identität deutlich abgelehnt. Für die neue Vorlage haben die Gegner von einst lobende Worte.

Eine elektronische Identitätskarte, mit der man sich bei der Verwaltung oder einer Bank online ausweisen kann, das war die Idee hinter der E-ID vor drei Jahren.

Die Gegner kritisierten, dass kommerzielle Unternehmen die E-ID herausgeben und die Infrastruktur betreiben sollten – Aufgaben, die der Staat übernehmen müsse. Sie sahen die Privatsphäre deshalb nicht genügend geschützt.

Diese Argumente überzeugten eine Mehrheit am 7. März 2021: Die Vorlage wurde mit 64 Prozent abgeschmettert.

Staat statt Unternehmen

Aus der Niederlage wurden Konsequenzen gezogen: Anstelle von privaten Unternehmen ist jetzt der Bund zuständig. Die neue E-ID soll vom Fedpol (Bundesamt für Polizei) herausgegeben werden, für den Betrieb der Infrastruktur sind das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Bundesamt für Informatik (BIT) zuständig.

Neu orientiert sich die E-ID an den Prinzipien der selbstverwalteten Identität ( «Self Sovereign Identity» ). Die Idee dahinter: Wer eine E-ID besitzt, soll die Kontrolle über seine Daten behalten.

Neue E-ID kommt im Nationalrat gut an

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Der Nationalrat hat der neuen Vorlage zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) heute sehr deutlich zugestimmt. Drei Jahre nach dem Scheitern einer ersten Vorlage scheint damit möglich, dass die E-ID im Jahr 2026 eingeführt wird.

Die grosse Kammer stimmte dem Gesetzesentwurf mit 175 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Der Rat bewilligte auch insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Im Nationalrat lautete der Tenor, die neue Vorlage sei viel besser als die frühere. Das Bundesamt für Justiz habe die richtigen Schlüsse aus der Niederlage von 2021 gezogen. Gut sei auch, dass die damaligen Gegner der Vorlage in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen worden seien.

Der Schutz der Privatsphäre ist so besser gewährleistet als mit der traditionellen Identitätskarte aus Plastik. Wer in Zukunft eine E-ID vorweisen muss, kann bestimmen, welche Daten einsehbar sind. Muss man etwa beim Kauf von alkoholischen Getränken sein Alter nachweisen, so wird bloss die Bestätigung angezeigt, dass man älter als 18 Jahre ist. Das Geburtsdatum oder der Name bleiben verborgen.

Brieftasche statt Ausweis

Die neue E-ID ist mehr als das digitale Abbild der physischen Identitätskarte. Sie ähnelt eher einer Brieftasche («Wallet»), in der es viel Platz gibt für weitere Ausweise: vom Hochschuldiplom über den Vereinsausweis bis zum Führerschein.

Ein Smartphone, daraus fliegen verschiedene Ausweise
Legende: Dank des digitalen Portemonnaies sind alle Ausweise auf dem Smartphone. eid.admin.ch

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird im Rahmen eines Pilotprojekts schon bald eine digitale Version des Lernfahrausweises herausgeben.

Offener Prozess

Die neue, verbesserte E-ID ist das Resultat eines offenen Prozesses. Drei Jahre lang hat das Bundesamt für Justiz am Gesetz zur E-ID gearbeitet und dabei immer wieder die Meinung und Expertise von verschiedenen Akteuren eingeholt, etwa von den Kantonen, von politischen Parteien oder von Vereinen wie der digitalen Gesellschaft oder der DIDAS (Digital Identity and Data Sovereignty Association).

Der ganze Prozess war mustergültig.
Autor: Erik Schönenberger Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft

Parallel dazu hat das Bundesamt für Informatik eine technische Infrastruktur aufgebaut und interessierte Unternehmen eingeladen, mit der neuen E-ID zu experimentieren. So konnte man wertvolle Erfahrungen sammeln, sowohl was die technische Umsetzung anbelangt als auch die Abläufe.

Lob von den Kritikern

Die Arbeit scheint sich auszuzahlen: Erik Schönenberger, als Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft federführend beim Referendum gegen die erste E-ID, gibt der neuen Vorlage gute Noten: «Es ist sicherlich eine gute Lösung. Als wir ins Referendum eingestiegen sind gegen die erste Lösung, war es unvorstellbar, dass man zu sowas kommen würde, wie wir es heute haben. Nicht nur die technologische Lösung, auch der ganze Prozess war unseres Erachtens mustergültig.»

Rendez-vous, 14.3.2024, 12:30 Uhr

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