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DNA-Profile und Fingerabdrücke Polizei soll schneller an Daten aus dem Ausland kommen

  • Schweizer Polizeibehörden sollen einfacher an Polizeidaten aus dem Ausland kommen – etwa an Fingerabdrücke, Fahrzeugdaten oder DNA-Profile.
  • Dazu will der Bundesrat drei Abkommen mit europäischen Ländern und den USA abschliessen.
  • Das Vernehmlassungsverfahren zu drei internationalen Kooperationsabkommen und den nötigen Gesetzesänderungen dazu sei eröffnet worden.

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DNA-Einschränkung: Auch schwere Verbrechen können weniger gut aufgeklärt werden
aus SRF 4 News aktuell vom 17.05.2019. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 54 Sekunden.

Heute muss die Schweizer Polizei alle europäischen Länder und die USA einzeln anfragen, um an Informationen zu kommen. Künftig sollen nun aber verschiedene Informationssysteme in mehreren Ländern miteinander vernetzt werden.

Der Austausch von solchen Daten sei wichtig, damit Ermittlungen vorankommen – und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen aufgedeckt werden könnten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Zur Personenfindung: Prümer Zusammenarbeit

Ein Abkommen – die Prümer Zusammenarbeit – vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

Dank dieser Vernetzung lasse sich innert kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen hätten, schreibt der Bundesrat. Die Prümer Zusammenarbeit erlaube es, Ermittlungen effizienter zu gestalten. Zur Fahndung ausgeschriebene oder vermisste Personen seien einfacher zu lokalisieren.

Bei Terrorismusverdacht: Eurodac-Datenbank

Ein weiteres Abkommen – das Eurodac-Protokoll – befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank jedoch nur zur Prävention und zur Aufdeckung schwerer Straftaten sowie bei Terrorismusverdacht konsultieren. Bedingung für den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ist der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen.

Für Austausch mit USA: PCSC-Abkommen

Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.

PCSC-Abkommen garantiert Reisen in USA ohne Visum

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Die Umsetzung des PCSC-Abkommens mit den USA ist eine der Bedingungen dafür, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen kann, wie der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung schreibt.

Dank diesem Programm können Schweizer zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu neunzig Tage ohne Visum in die USA einreisen. Diese Bestimmung gilt umgekehrt auch für US-Bürger, die in die Schweiz reisen. Die Schweiz und die USA hatten das Abkommen bereits im Dezember 2012 unterzeichnet.

Den Datenschutzanliegen der Schweiz sei grosser Stellenwert beigemessen worden. Der Anwendungsbereich sei auf Verbrechen nach Schweizer Definition beschränkt, schreibt der Bund.

Das Parlament wird über die Genehmigung der beiden Abkommen mit den europäischen Ländern in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden.

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