- Schweizer Polizeibehörden sollen einfacher an Polizeidaten aus dem Ausland kommen – etwa an Fingerabdrücke, Fahrzeugdaten oder DNA-Profile.
- Dazu will der Bundesrat drei Abkommen mit europäischen Ländern und den USA abschliessen.
- Das Vernehmlassungsverfahren zu drei internationalen Kooperationsabkommen und den nötigen Gesetzesänderungen dazu sei eröffnet worden.
Heute muss die Schweizer Polizei alle europäischen Länder und die USA einzeln anfragen, um an Informationen zu kommen. Künftig sollen nun aber verschiedene Informationssysteme in mehreren Ländern miteinander vernetzt werden.
Der Austausch von solchen Daten sei wichtig, damit Ermittlungen vorankommen – und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen aufgedeckt werden könnten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Zur Personenfindung: Prümer Zusammenarbeit
Ein Abkommen – die Prümer Zusammenarbeit – vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.
Dank dieser Vernetzung lasse sich innert kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen hätten, schreibt der Bundesrat. Die Prümer Zusammenarbeit erlaube es, Ermittlungen effizienter zu gestalten. Zur Fahndung ausgeschriebene oder vermisste Personen seien einfacher zu lokalisieren.
Bei Terrorismusverdacht: Eurodac-Datenbank
Ein weiteres Abkommen – das Eurodac-Protokoll – befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank jedoch nur zur Prävention und zur Aufdeckung schwerer Straftaten sowie bei Terrorismusverdacht konsultieren. Bedingung für den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ist der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen.
Für Austausch mit USA: PCSC-Abkommen
Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.
Den Datenschutzanliegen der Schweiz sei grosser Stellenwert beigemessen worden. Der Anwendungsbereich sei auf Verbrechen nach Schweizer Definition beschränkt, schreibt der Bund.
Das Parlament wird über die Genehmigung der beiden Abkommen mit den europäischen Ländern in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden.