- Das Basler Strafgericht spricht einen 53-Jährigen wegen Mordes schuldig. Zwei Männer starben durch Schüsse.
- Er muss lebenslänglich hinter Gitter. Und er wird für 15 Jahre des Landes verwiesen, die maximale Dauer.
- Sein Mittäter war bereits früher verurteilt worden, mit dem gleichen Strafmass.
- Die tödlichen Schüsse fielen vor sieben Jahren in einem Kleinbasler Restaurant. Wer von beiden die Schüsse abgab, ist unklar; verantwortlich gemacht werden nun beide.
Im März 2017 hatten zwei Bewaffnete das unter Albanern beliebte Café 56 an der Basler Erlenmattstrasse betreten und fünf Schüsse abgegeben. Dabei wurden ein 28-Jähriger und ein 40-Jähriger getötet und ein weiterer Mann schwer verletzt. Die Täter machten sich sofort aus dem Staub; die Tatwaffe ist bis heute unauffindbar.
Diese Bluttat machte als Abrechnung unter Dealern Schlagzeilen. Die drei Opfer hatten eine kriminelle Vergangenheit im Drogenmilieu und die beiden Täter waren wegen Drogendelikten mehrfach vorbestraft.
Täter und Opfer im Dealermilieu
Der eine, ein heute 48-jähriger Mann wurde bald erwischt und bereits 2018 wegen mehrfachen Mordes sowie versuchten Mordes und Gefährdung des Lebens zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte diese Strafe.
Der andere wurde später wegen Kokainhandels in den Niederlanden für 44 Monate ins Gefängnis gesteckt. Danach wurde er nach Basel überstellt, wo ihm nun vier Tage lang der Prozess gemacht wurde.
Die Basler Staatsanwaltschaft sah den 53-Jährigen als Haupttäter, der die Schüsse abgab. Das Vorgehen des Duos verglich sie mit einer Exekution. Während der Verhandlung beschuldigten sich der bereits Verurteilte und der Angeklagte gegenseitig schwer.
Absurde Schutzbehauptungen vor Gericht
Die Gerichtspräsidentin wischte die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten als absurde Schutzbehauptungen vom Tisch. Aufgrund von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen stehe fest, dass beide Männer das Lokal mit gezückten Waffen betreten und nach der Schussabgabe wieder verlassen hätten, sagte sie bei der Urteilsbegründung.
Alle fünf Schüsse wurden aus einer Waffe abgegeben, wie Forensiker feststellten. Das Gericht attestierte den beiden Tätern ein planmässiges gemeinsames Vorgehen; wer von ihnen abdrückte, war so nicht entscheidend für die Bewertung als Mittäterschaft bei Mord. Der Angeklagte sei neben dem anderen Täter gestanden – unabhängig davon, wer geschossen habe, habe der andere die Flucht der Oper verhindert.
Die Gerichtspräsidentin taxierte das Vorgehen als besonders skrupellos. Fünf Schüsse innerhalb von 17 Sekunden auf drei Menschen zeigten eine extreme Kaltblütigkeit, zumal in einem kleinen Lokal.
Das Gericht sprach den 53-Jährigen nicht nur wegen mehrfachen Mordes schuldig, sondern auch wegen Gefährdung des Lebens anderer Restaurant-Gäste und Vergehen gegen das Waffengesetz. Er muss zudem 10'000 Franken Genugtuung an Hinterbliebene bezahlen, plus Verfahrenskosten und Urteilskosten von 30'000 Franken.
Angesichts des Umfelds fand der Prozess unter strengen Sicherheitsmassnahmen statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.