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Eine Million maximal Nationalrat will Lohndeckel für bundesnahe Betriebe

Der Nationalrat will Cheflöhne bei bundesnahen Betrieben auf maximal eine Million Franken begrenzen.

Wie viel sollen die Chefs von SBB, Post und Co verdienen? Die Löhne der Chefs bundesnaher Betriebe waren heute Thema im Nationalrat. 2016 reichte die inzwischen pensionierte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein. Sie fordert, dass die Löhne von Bundesbetrieben das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen soll. Das sind 451'000 Franken.

Doch die Zahl, der jetzt der Nationalrat zugestimmt hat, ist eine Million. Denn, wie im Initiativtext steht, gilt als «aboslute Obergrenze die Brutto-Entschädigung des Bundesrates, einschliesslich aller Leistungen wie die Lohnfortzahlung nach dem Ausscheiden aus dem Amt.»

Deutliches Ja der grossen Kammer

Die Mehrheit des Rates war sich einig: Die Topkader und Verwaltungsräte bei den sieben grösseren Unternehmen des Bundes – SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom – sollen ein gedeckeltes Entgelt beziehen können.

Der Begriff «Entgelt» deckt dabei neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen ab – inklusive Nebenleistungen und berufliche Vorsorge. Der Rat nahm das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 139 zu 44 Stimmen an.

Die teilweise hohen Löhne, die ausbezahlt werden, würden in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen, sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Seitens der Fraktionen tönte es ähnlich.

Bundesrat will keine starre Lösung

Einzig die FDP-Fraktion weigerte sich, die Vorlage so anzunehmen. «Die Vorlage reitet auf der Empörungswelle der sogenannten Lohnexzesse», sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Vorlage sei sachlich falsch, indem sie ein einheitliches Mass für alle Betriebe festlege. Den unterschiedlichen Unternehmen werde keine Rechnung getragen.

Auch für den Bundesrat ist die Regelung zu starr. Finanzminister Ueli Maurer wies darauf hin, dass die meisten Forderungen bereits umgesetzt seien. Es sei deshalb nicht nötig, einen fixen Betrag festzusetzen, der dann auch zur Folge habe, dass gut 20 Gesetze geändert werden müssten. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Tagesschau, 18.03.2021, 18.00 Uhr ; 

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