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Zweifel an korrekter Kontrolle von Mobilfunkantennen
Aus Rendez-vous vom 31.10.2019. Bild: Keystone
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Einhaltung der Strahlungswerte Kontrollen sind gut, mehr Kontrollen sind besser

Das Bundesamt für Umwelt muss die Kontrollsysteme der Telekommunikationsanbieter überprüfen, urteilt das Bundesgericht.

Eigentlich ging es um einen wenig spektakulären Fall aus dem Kanton Thurgau – um den Widerstand gegen den Ausbau einer Sunrise-Sendeanlage auf einem Dach eines Hochhauses in Romanshorn. Der Mobilfunkanbieter entschied diesen Streit vor dem Bundesgericht für sich.

Doch ein Punkt in der Urteilsbegründung hat es in sich: Es habe sich gezeigt, dass es bei der Übertragung der Daten andernorts zu Fehlern gekommen sei. Dabei geht es zum Beispiel um die Höhe und die Senderichtung einer Mobilfunkantenne, was Einfluss auf die Strahlung einer Anlage haben kann. Hier bestehe Klärungsbedarf.

Nicht jede Antenne muss geprüft werden

Das Bundesamt für Umwelt müsse handeln, schreibt das Bundesgericht: «Das Bafu wird im Rahmen seiner Aufgaben aufgefordert, den Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu überwachen», und «erneut eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der Qualitätssicherungssysteme durchführen zu lassen».

Was ist nichtionisierende Strahlung?

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Legende: Keystone

Nichtionisierende Strahlung besteht aus elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren, weil die Bindungsenergie ihrer Photonen zu schwach ist. Dazu zählen insbesondere technisch genutzte Frequenzen im Bereich der Radiowellen und Mikrowellen sowie der grösste Teil des sichtbaren Lichts. Die Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf Lebewesen ist thermischer Natur und etwa mit der Erwärmung in einem Mikrowellenherd vergleichbar.

Das Bafu muss nun zwar nicht alle 19'000 Mobilfunkantennen in der Schweiz überprüfen, aber die Qualitätssicherungssysteme der Anbieter. Wie genau, das sei noch nicht bestimmt, heisst es in der «Neuen Zürcher Zeitung», die zuerst über das Urteil berichtete. Beim Bafu war am Morgen niemand in der Lage, Auskunft zu geben. Sowohl Sunrise wie Swisscom reagieren gelassen.

Sunrise und Swisscom sind zuversichtlich

Die Kontrolle des Bafu werde erneut zeigen, dass das Qualitätssystem zuverlässig sei und die Grenzwerte jederzeit eingehalten würden, schreibt Sunrise. Ihr Qualitätssicherungssystem sei in den Jahren 2010 und 2011 überprüft worden, betont Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher. Man sei zuversichtlich, dass auch die dritte Kontrolle positive Resultate liefere.

«Wir begrüssen, wenn der Öffentlichkeit durch eine neutrale Fachstelle erneut gezeigt werden kann, dass unser zertifiziertes Qualitätssicherungssystem zuverlässig funktioniert», so die Sprecherin. Unmittelbaren Handlungsbedarf gebe es für Swisscom nicht. Sie warte jetzt die Prüfungsergebnisse ab.

Mobilfunk-Kritiker zufrieden mit dem Urteil

Erfreut über das Urteil zeigen sich Mobilfunk-Kritiker. Martin Forter, Geschäftsleiter der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (Aefu), fühlt sich bestätigt darin, «dass es bei der Umsetzung und der Kontrolle der Mobilfunkanlagen nicht so zu- und hergeht, wie es sollte». Die Aefu begrüsse dieses Urteil sehr, «weil wir jede Aufweichung der Grenzwerte ablehnen».

Vor zwei Wochen haben 5G-Kritikerinnen und -Kritiker mit der Unterschriftensammlung für die sogenannte Mobilfunkinitiative begonnen. Diese verlangt unter anderem, dass die Strahlengrenzwerte nicht erhöht werden. Weder Sunrise noch Swisscom sehen den Zeitplan für die Einführung des 5G-Standards dadurch gefährdet. Laut Swisscom sollen bis Ende Jahr 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit 5G versorgt sein.

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