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Einsatz von Herbiziden: Hobby-Gärtner riskieren hohe Busse
Aus Espresso vom 15.08.2018. Bild: Colourbox
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Einsatz von Herbiziden Hobby-Gärtner riskieren hohe Busse

Böse Überraschung für Abwartin: Weil sie auf einem Plattenweg Unkrautvertilger brauchte, bekam sie eine happige Busse.

Seit über 20 Jahren sei seine Frau Abwartin in einer Siedlung mit 27 Einfamilienhäusern, erzählt der Ehemann. Zwischen den Häusern gibt es zahlreiche Plätze und Verbindungswege aus Verbundsteinen. In den Fugen wächst immer wieder Unkraut. «Dieses Unkraut wollte meine Frau mit dem Unkrautvertilger Gesal Super Rapid beseitigen», erzählt er dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dass auf der Verpackung steht, dass man dieses Produkt nicht auf Strassen, Wegen und Plätzen brauchen dürfe, sei ihr nicht bewusst gewesen. Eine Nachbarin wies sie darauf hin, dass der Einsatz des Herbizids auf Gehwegen nicht erlaubt sei. Sie drohte mit einer Anzeige.

Strafbefehl: 600 Franken Busse

Einige Wochen später erhielt das Ehepaar eine Vorladung der Polizei. Eine Nachbarin hatte sie bei der Polizei angezeigt. Seit 2001 gilt nämlich in der Schweiz ein Herbizid-Verbot auf Strassen, Wegen und Plätzen. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass die Pflanzengifte bei Regen in die Kanalisation oder in Bäche gespült werden und dort Fische und andere Lebewesen schädigen. Die Abwartin hätte den Unkrautvertilger auf den Wegen in der Siedlung nicht gebrauchen dürfen.

Für die 55-Jährige hatte dieses Versehen ein böses Nachspiel. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken und einer Busse von 600 Franken verurteilt. «Sie war über diese Verurteilung total geschockt», erzählt ihr Mann. Ihm ist aber auch klar, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt. Im Laden sei sie aber mit keinem Wort auf dieses Verbot hingewiesen worden.

Nur wenige kennen das Verbot

Dass nur die Hälfte der Hobbygärtner über das Anwendungsverbot von Herbiziden auf Plätzen und Wegen Bescheid weiss, zeigte sich auch bei einer Umfrage des Bundes im Jahr 2010. Für Felix Meier, Geschäftsführer der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz, kurz Pusch, keine Überraschung: «Kaum jemand kennt dieses Verbot. Aus meiner Sicht ist es konsumfremd.» Denn kaum jemand kaufe Unkrautvertilger um das Unkraut zwischen Erdbeeren oder Salatsetzlingen zu vernichten, sondern man wolle das störende Gewucher auf Garagenplätzen oder zwischen Gartenplatten beseitigen. Pusch hat darum die Internetplattform «Stopp den Giftzwerg» lanciert, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.

«Wer ein Unkrautvertilger anwendet, verstösst schnell einmal gegen das Gesetz», findet Meier. Viele Hausbesitzer oder Hobby-Gärtner würden sich in Sicherheit wiegen, weil sie das Produkt ganz einfach im Fachhandel kaufen könnten. Schon 2014 hatte «Espresso» aufgezeigt, dass die Verkäufer die Kunden nicht auf das Anwendungsverbot hinweisen.

Kein Verbot geplant

Wäre es da nicht besser, wenn man die Unkrautvertilger ganz verbieten würde? Für Jürg Jordi, Mediensprecher vom Bundesamt für Landwirtschaft, ist das nicht der richtige Weg: «Diese Herbizide haben durchaus ihre Berechtigung. Es ist einfach wichtig, dass man auf der Verpackung genau liest, wo man sie einsetzen darf.» Schliesslich kaufe man in der Apotheke auch nicht einfach irgendein Medikament und schlucke es einfach. Dennoch möchte der Bund die Bevölkerung künftig mit einer Informationskampagne besser über das Verbot informieren.

Immerhin: Der Wirkstoff Pelargonsäure von Gesal Super Radip sei verglichen mit Glyphosat weniger schädlich, sagt Felix Meier vom Pusch: «Die Pelargonsäure wird schnell abgebaut und ist darum die bessere Wahl.» Wenn sie allerdings in Gewässer gelange, dann sei sie für Fische trotzdem giftig.

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