Oberhalb von Zermatt soll dereinst ein neuer Stausee entstehen, ebenso im Sustengebiet im Berner Oberland. Das sind zwei von insgesamt 16 Projekten, die aktuell zur Diskussion stehen, um in den Schweizer Bergen mehr Strom zu produzieren. Ursprünglich wollte der Ständerat das Verbandsbeschwerderecht für diese 16 Projekte aufheben, ist damit aber aufgelaufen.
Nun haben sich die Räte auf einen Kompromiss geeinigt. Verbände können mit ihren Beschwerden nicht mehr bis vors Bundesgericht gelangen, sondern nur noch bis vors höchste Gericht im jeweiligen Kanton. Der Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark sieht darin einen Fortschritt: «Damit erreichen wir den Titel der Vorlage, nämlich eine Beschleunigung. Wir erreichen eine Beschleunigung von Wasserkraftprojekten von drei bis fünf Jahren, ohne die grundsätzlichen Beschwerderechte anzutasten.»
Konstruktive Lösung oder Hauruckaktion?
Diese Lösung bedeutet nicht nur für die Verbände, sondern auch für die Initianten von neuen Stauseen, dass die kantonalen Gerichte die letzte Instanz sind, die sie allenfalls anrufen können.
Einzelne Energieversorger sehen darin eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation. Auch die SP und die Grünen sind von der gefundenen Lösung nicht restlos überzeugt. Das Verbandsbeschwerderecht werde unnötigerweise eingeschränkt, enervierte sich beispielsweise der Bündner SP-Nationalrat Jon Pult. «Falls der Ausbau stocken sollte, hier und heute, dann nicht wegen der Verbände, nicht wegen der Beschwerden, sondern aus technischen oder aus wirtschaftlichen Gründen», so Pult.
Kritik gab es in der grossen Kammer nicht nur für die gefundene Lösung, sondern auch für die Art und Weise, wie sie zustande kam. So hat der Ständerat den Vorschlag sehr kurzfristig ins Spiel gebracht, erst vergangene Woche. Die einen sehen ihn als konstruktiven Versuch, um das Gesetz vor dem Schiffbruch zu bewahren. Für andere war es eine Hauruckaktion.
Letzten Endes aber hat der Nationalrat der Lösung deutlich zugestimmt, mit 130 Ja gegen 1 Stimme bei 61 Enthaltungen. Aufgrund der Voten im Rat deutet, Stand heute, auch nichts darauf hin, dass gegen das nun vorliegende Gesetz das Referendum ergriffen würde.