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Entscheid Bundesgericht Abweisung der Einbürgerung eines Türken war unzulässig

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem seit über 30 Jahren in der Schweiz lebenden Türken die Einbürgerung nach einem Autounfall nicht verweigern dürfen.
  • Die Integrationskriterien seien ansonsten erfüllt gewesen, so das Bundesgericht.
  • Das SEM entschied, dass nach der strafrechtlichen Probezeit eine zusätzliche Wartezeit von drei Jahren abzuwarten sei.

Es stützte sich dabei auf eine Verwaltungsverordnung. Für das Bundesgericht ist diese nicht bindend, es verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Integrationskriterien. Das Gericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen und den Fall an das SEM zurückgewiesen.

Einbürgerung nach strafrechtlicher Probezeit beantragt

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen eines Autounfalls 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse. Der Mann war am Steuer eingenickt. Verletzt wurde niemand.

roter Schweizer Pass in der Hand eines Mannes.
Legende: Die Integrationskriterien waren laut des Bundesgerichts ansonsten für den Mann erfüllt. KEYSTONE / Christian Beutler

Wegen des Strafregistereintrags sistierten die Schwyzer Behörden das Einbürgerungsgesuch und beantragten nach Ablauf der strafrechtlichen Probezeit beim SEM die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerung. Dieses lehnte sie wegen des Strafregistereintrags ab.

Mann lebt seit 1994 in der Schweiz und führt ein Restaurant

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Im vorliegenden Fall hatte das Schwyzer Verwaltungsgericht festgehalten, dass der Beschwerdeführer sehr gut integriert sei. Der Mann war 1994 in die Schweiz gekommen und 1996 als Flüchtling anerkannt. Heute führt er zusammen mit seiner Frau ein Restaurant und hat mehrere Angestellte. Seine beiden Kinder sind berufstätig.

Als Wirt ist der Mann ein Teil des Gemeindelebens, ist Mitglied im Skiclub, wandert und unterstützt mit Sponsoren-Beiträgen und durch das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten die lokalen Vereine.

Nur der Selbstunfall trübte das Bild der gelungenen Integration. Denn das Gesetz verlangt die Beachtung der Rechtsordnung der Schweiz. Dieser Fakt sollte laut der Mehrheit der Richter nach Ablauf der strafrechtlichen Probezeit aber nicht automatisch zu einer Ablehnung der Einbürgerung führen.

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