- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem seit über 30 Jahren in der Schweiz lebenden Türken die Einbürgerung nach einem Autounfall nicht verweigern dürfen.
- Die Integrationskriterien seien ansonsten erfüllt gewesen, so das Bundesgericht.
- Das SEM entschied, dass nach der strafrechtlichen Probezeit eine zusätzliche Wartezeit von drei Jahren abzuwarten sei.
Es stützte sich dabei auf eine Verwaltungsverordnung. Für das Bundesgericht ist diese nicht bindend, es verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Integrationskriterien. Das Gericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen und den Fall an das SEM zurückgewiesen.
Einbürgerung nach strafrechtlicher Probezeit beantragt
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen eines Autounfalls 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse. Der Mann war am Steuer eingenickt. Verletzt wurde niemand.
Wegen des Strafregistereintrags sistierten die Schwyzer Behörden das Einbürgerungsgesuch und beantragten nach Ablauf der strafrechtlichen Probezeit beim SEM die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerung. Dieses lehnte sie wegen des Strafregistereintrags ab.