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Zivilpersonen dürfen nicht mehr mitfliegen
Aus Tagesschau vom 12.03.2019.
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Entscheid des Bazl Ju-Air darf keine Passagierflüge mehr anbieten

  • Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) entzieht der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge.
  • Private Flüge bleiben unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin möglich.
  • Mit dieser Lösung will das Bazl den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen. Die Ju-Air-Oldtimer bleiben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom Bazl geforderte technische Massnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind.

Oldtimer erfüllen Sicherheitsanforderungen nicht mehr

«Man darf nicht vergessen, diese Flugzeuge mittlerweile 80-jährig sind», sagt Urs Holderegger, Leiter Kommunikation im Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Das Bazl habe die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimer-Flugzeugen neu beurteilt. «Ein kommerzieller Betrieb erfüllt die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr». Im Vereinsbetrieb könnten aber auch künftig Erlebnisflüge durchgeführt werden.

«Das Bazl erwartet von der Ju-Air ein Konzept, wie sie – gerade bei der Ju 52 – bei der es keinen Herstellerbetrieb mehr gibt, die Auflagen erfüllen will», sagt Holderegger.

Dass die Oldtimerflugzeuge für den kommerziellen Weiterbetrieb mit Passagieren die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllen, schliesst das Bazl aus den Erkenntnissen aus der Untersuchung des Absturzes einer Ju-52 beim Piz Segnas. Am 4. August 2018 waren dabei alle 20 Insassen an Bord ums Leben gekommen.

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