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Entscheid des Bundesrats Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

  • Väter neugeborener Kindern können den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab kommendem Jahr beziehen.
  • Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der geänderten Verordnung auf den 1. Januar 2021 festgelegt.
  • Das Schweizer Stimmvolk hatte im September einen Vaterschaftsurlaub mit 60.3 Prozent der Stimmen bejaht.

Der Bundesrat verabschiedete die dafür notwendigen Änderungen, wie er mitteilte. So mussten die Bestimmungen in der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV) präzisiert werden, die derzeit nur für Mütter gelten. Hier werden nun auch die Väter eingeschlossen.

So wird der Vaterschaftsurlaub finanziert

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Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht. Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

Weiter werden besondere Bestimmungen hinzugefügt, weil der Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt bezogen werden kann. Bei der Mutterschaftsentschädigung erlischt der Anspruch hingegen, wenn die Frau wieder arbeiten geht.

Eine weitere Anpassung ist nötig, weil Mütter die Mutterschaftsentschädigung mindestens drei Wochen hinausschieben können, wenn das Baby im Spital behandelt werden muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Väter. Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung haben auch arbeitslose Väter.

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