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Entscheid des Nationalrats Unabhängige Kommission soll Fälle von Nazi-Raubkunst beurteilen

  • Bei der Lösungsfindung in Fällen von Raubkunst der Nationalsozialisten soll künftig eine unabhängige Kommission mithelfen.
  • Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion von Jon Pult (SP/GR) und 34 weiteren Mitgliedern aller Fraktionen gutgeheissen.

Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen», wie Pult ausführte. Zwischen Raubkunst und Fluchtkunst dürfe nicht mehr unterschieden werden. Der Bundesrat soll zudem prüfen, ob das Gremium auch bei Kulturgütern mit anderer Herkunft – namentlich aus kolonisierten Gebieten – Empfehlungen machen soll.

Was unterscheidet Flucht- von Raubkunst?

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Kunst, die im Zweiten Weltkrieg von den Nazis konfisziert wurde, wird gemeinhin als Raubkunst bezeichnet. Das wird auch so in den Washingtoner Richtlinien festgehalten. Diese Richtlinien, in denen 43 Staaten und die Schweiz 1998 den Umgang mit Raubkunst festgelegt haben, gelten international als best practice im Umgang mit Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Von Fluchtkunst spricht man, wenn jüdische Sammler ihre Kunst unter Druck verkauften – zum Beispiel um ihre Flucht zu finanzieren – oder ins Exil brachten. Ob eine solche Unterscheidung zwischen Flucht- und Raubkunst sinnvoll ist, ist unter Wissenschaftlern umstritten. Klar ist: Wird auch Fluchtkunst wie Raubkunst behandelt, führt das für viel mehr Werke zu Rückgabeansprüchen.

Das Bundesamt für Kultur geht davon aus, dass jeder Einzelfall einer umfassenden Prüfung bedarf. Massgebend sei, ob ein Handwechsel zwischen 1933 und 1945 die gleiche Wirkung wie eine Konfiskation hatte. Dann müsse auch Fluchtkunst wie Raubkunst behandelt werden.

Die Vorfälle um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus hätten gezeigt, dass es in der Schweiz bessere Instrumente brauche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, begründete Pult die Motion. Auch in anderen Ländern gebe es solche Kommissionen, etwa in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich.

Der Bundesrat erklärte sich zwar bereit, die Kommission einzusetzen. Die in der Motion ebenfalls verlangten Rahmenbedingungen – etwa zur Zusammensetzung oder zur Tätigkeit des Gremiums – lehnte er aber ab. Es brauche Handlungsspielraum, sagte Kulturminister Alain Berset dazu. Der Nationalrat hiess aber diese Teile der Motion mit 92 zu 90 Stimmen und bei vier Enthaltungen ebenfalls gut.

Auch Plattform für Herkunftsforschung kommt

Stillschweigend gutgeheissen hat der am Mittwoch eine zweite Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N), mit der auch der Bundesrat einverstanden ist. Diese fordert den Aufbau einer auf wissenschaftlichen Prinzipien basierenden Plattform für die Provenienzforschung für Kulturgüter.

Vom Bund bei der Provenienzforschung unterstützte Museen sollen ihre Erkenntnisse auf der Plattform veröffentlichen müssen. Andere Museen – inländische und ausländische – können dies tun.

Beide Motionen gehen jetzt an den Ständerat.

Regionaljournal ZH. 11.05.2022, 12.03 Uhr ; 

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